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Wilfried Scholl,
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rund um das Thema Personalwirtschaft, Zeitarbeit und Personalvermittlung
Equal Pay: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder gleicher Lohn für gleiche Leistung ?
Teil 1
Aus einer eher politisch geprägten Parole ein Gesetz zu schmieden und dafür rechtssichere handlungsfähige Durchführungsbestimmungen zu erlassen ist – zugegeben – nicht einfach. Equal Pay: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – hört sich gut an. Jeder glaubt zu wissen, was gemeint ist aber alle verstehen etwas anderes darunter.
2003 tauchte dieser Begriff zum ersten Mal im AÜG auf, seitdem wird darüber gestritten, was gleicher Lohn und was gleiche Arbeit ist. Bisher jedenfalls ist das eine Gleichung mit zwei Unbekannten. Sie öffnet Tür und Tor für Willkür und „kreative“ Auslegung.
Anzunehmen ist, dass der erste Teil dieser Gleichung – juristisch – in absehbarer Zeit – geregelt wird (siehe Dr. Bauer in AIP 3/2012) bleibt der 2. Teil: Was ist gleiche Arbeit? Ist gleiche Arbeit gleiche Tätigkeit oder gleiche Leistung?
Betriebswirte ziehen beide Begriffe zusammen. Sie sprechen von Arbeitsleistung und definieren: Arbeitsleistung ist das Ergebnis einer zielgerichteten Tätigkeit pro Zeiteinheit, in einer bestimmten Qualität (unter Einsatz von Betriebsmitteln). So sperrig diese Definition ist, so klar wird aber, dass Arbeit und Leistung zwei Seiten einer Medaille sind: Tätigkeit und Ergebnis. Eine gleiche Tätigkeit muss noch lange keine gleichen Ergebnisse in gleicher Qualität bringen. Entscheidend ist die Qualifikation, das Wissen, Können und Wollen des Mitarbeiters. Was bringt er in die Arbeit ein, um ein gutes Ergebnis zu erzielen? Was ist sein Input am Output? Wie hoch ist seine Effizienz?
Das AÜG bezieht diese Überlegung nicht mit ein: Überlassung für eine bestimmte Zeit, für eine bestimmte Tätigkeit zu bestimmen. Bedingungen stehen im Mittelpunkt, Qualifikation und Qualität werden nicht erwähnt.
Der Kunde bezahlt Zeit, er kauft aber Arbeitsleistung, er kauft den wirtschaftlichen Nutzen, den unser Mitarbeiter ihm pro Zeiteinheit bringt.
Wenn ein Personalreferent nicht sehr genau darauf achtet, dass Anforderungsprofil und Leistungsprofil weitgehend übereinstimmen, schafft er keinen zufriedenen Kunden, er schafft – im Gegenteil – den Kunden ab.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistung – das ist in meinen Augen der Gleichstellungsgrundsatz.
Mit diesem Gleichstellungsgrundsatz können auch unsere Kunden leben. Mit diesem Gleichstellungsgrundsatz leben schon heute 70 % der Zeitarbeitnehmer sehr gut.
Wer eine qualifizierte Fachkraft beschäftigt, muss konkurrenzfähige Löhne und Gehälter bezahlen, sonst bekommt er nicht die Mitarbeiter, die er benötigt um flexibel auf das Marktgeschehen zu reagieren.
Wer als Maler, Elektriker oder Mechatroniker, wer als Buchhalterin oder Korrespondentin, wer als Konstrukteur oder Ingenieur als Zeitarbeiter arbeitet, erhält schon heute die Entgelte, die ihre Kollegen aus dem Kundenbetrieb erhalten. Der Bedarf nach qualifizierten Fachkräften ist groß, das Angebot ist klein - es tobt ein Wettbewerb um die fähigsten Köpfe und Hände. Wer besser zahlt und bessere Bedingungen bietet, gewinnt.
Auch der Bedarf nach qualifizierten Helfern ist groß. 55 % der Geringqualifizierten (per Definition - Menschen ohne Berufsabschluss) arbeiten schon heute auf Arbeitsplätzen für Qualifizierte. Sie arbeiten als „Angelernte“, weil es keine Fachkräfte gibt oder weil sich die Anforderungen geändert haben und kein Fachwissen mehr erforderlich ist.
Problematisch ist die Gruppe der Unqualifizierten. Kein Zeitarbeitsunternehmen, kein Kunde wird zukünftig in diese Gruppe investieren, wenn es heißt: Equal Pay: Vom ersten Tag an, für Jeden.
Der Kunde wird investieren, um diese Arbeitsplätze überflüssig zu machen, oder er wird diese Arbeitsplätze exportieren. Wenn ein Arbeitsplatz mehr kostet als er einbringt wird er wegrationalisiert – so einfach ist das (wenn auch für manchen bitter). Zeitarbeitsunternehmen werden die Hände weg lassen vom Helfergeschäft, was dann kein Geschäft mehr sein wird.
Zeitarbeit war in der Vergangenheit ein Jobmotor, war eine Erfolgsgeschichte, war ein Beispiel für die Integration von Menschen, die schon ausgegrenzt waren und zurückgeführt wurden in den Arbeitsmarkt, was Schule und Fördermaßnahmen nicht geschafft haben. Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden haben Tausenden die Chance gegeben, die diese auch genutzt haben und noch nutzen (beinahe 300.000 Menschen sind das).
Diese Chance, so ist zu befürchten, diese Brücke wird abgebaut. Für die Gruppe der Unqualifizierten, die arbeitslos oder langzeitarbeitslos ist, ist die Equal Pay Forderung vom ersten Tag an, ein weiterer Schritt zur Verfestigung Ihrer – jetzt schon – misslichen Situation. Ihnen wird die Chance genommen aus eigener Kraft aus der Rolle des Leistungsempfängers in die Rolle des Leistungsträgers zu gelangen.
Aber ich halte es auch für ungerecht, wenn der, der wenig mitbringt vom ersten Tag an alles das erhält, was sich andere in jahrelanger Arbeit erworben, manchmal sogar erkämpft haben.
Eine angemessene Anlernzeit und das schrittweise Heranführen an vergleichbare Arbeitsleistungen und Entgelte, das halte ich für sinnvoll.
Zusammenfassung und Empfehlungsideen:
1. Der Gleichstellungsgrundsatz muss lauten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistung.
2. Es muss definiert werden, welche Bezugspunkte Gültigkeit haben sollen, um die „Gleichheit“ einer Arbeitsleistung messen zu können.
3. Es muss ein Verfahren entwickelt werden, wie die Arbeitsleistung von wem gemessen werden soll, und wie diese zu dokumentieren ist.
4. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um es Zeitarbeitsunternehmen und Kunden zu ermöglichen, auch zukünftig in die Entwicklung einer Einstiegsqualifikation zu investieren (bei einem wirtschaftlich sinnvollen return on invest) wenn diese Qualifikation nicht erkennbar ist.
5. Der Verband sollte Trainingseinheiten entwickeln lassen, mit denen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden ihren Mitarbeitern durch „training on the job“ Einstiegsqualifikationen vermitteln können, wenn diese erkennbar nicht vorhanden sind. Schwerpunkt dieser Trainingseinheiten: Soziale Kompetenz z.B. Lernbereitschaft aktivieren, Lernfähigkeit fördern, sich selber organisieren, gewinnend auftreten, Verantwortung übernehmen, Verlässlichkeit entwickeln, durchzuhalten.
Durchführung, Teilnahme und Ergebnisse haben einen Einfluss darauf, ab wann Equal Pay gezahlt werden kann und muss (verbindliches Entscheidungsfenster). Sicher ist für ein solches Trainingsprogramm ein großer Markt vorhanden, sicher sind Zeitarbeitsunternehmen und Kunden auch bereit dafür Kosten zu übernehmen. Es muss nur gemacht werden, angeschoben werden.
Bei allem ist zu berücksichtigen: Es soll kein Petersdom gebaut werden, also bitte keine sogenannten Weiterbildungsexperten der sogenannten Weiterbildungsinstitutionen beteiligen, sondern Zelte sollen erstellt werden, also bitte Praktiker einbeziehen, die das schon mit großem Erfolg aber ohne Lobby seit Jahren machen.
Im Teil 2 des Fachbeitrages beschäftigt sich der Autor damit, wie Schlüsselqualifikationen on the job trainiert werden können.
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Tarifverhandlungen, Gerechtigkeit, Geld und Zeitarbeit
Arbeitgeber und Gewerkschaften suchen nach einem Modell, das die gleiche Bezahlung von Stamm- und Zeitarbeitern regelt. Aufwand und Kosten werden steigen – und die Löhne.
Sven Astheimer, FAZ vom 21.02.2012
Dass die Produktion von Metzgerei-Utensilien ein Saisongeschäft ist, erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Doch die meisten Fleischwölfe und Bandsägen stellt der schwäbische Maschinenbauer Kolbe für die Fleischabteilungen neuer Supermärkte her, wie Geschäftsführer Karsten Hackemesser sagt. Weil der Baubeginn von Einkaufszentren zumeist im Frühjahr liege, falle die Eröffnung auf den Spätherbst. Deshalb läuft die Produktion von Kolbe in Elchingen bei Ulm in den Monaten dazwischen auf Hochtouren. Dann wird die Stammbelegschaft von 40 Leuten um gut ein Viertel erweitert - durch Zeitarbeiter.
"Es geht nicht darum, Geld zu sparen", sagt Hackemesser zum Einsatz des geliehenen Personals. Er brauche für die Produktionsspitzen gute Metallfacharbeiter. Deshalb zahle er den Zeitarbeitern vom ersten Einsatztag an freiwillig denselben Stundenlohn von 15 Euro wie den Stammkräften. Das sind 3 bis 4 Euro mehr, als er nach dem Zeitarbeitstarifvertrag eigentlich müsste. "Ich will zufriedene Mitarbeiter", sagt Hackemesser, zumal er häufig Leiharbeiter übernehme. Gut ein Dutzend Mitarbeiter seiner heutigen Stammbelegschaft habe er so rekrutiert. "Wir mussten noch nie eine Anzeige schalten."
Die aktuelle „Tarifklausel“ macht niedrigere Löhne möglich
Würden alle Unternehmer Zeitarbeit so einsetzen wie Hackemesser, wäre die Diskussion um die Gleichbezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften nie entstanden. Eigentlich regelt ja schon das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, dass Zeitarbeiter nicht nur wie Stammkräfte bezahlt, sondern auch behandelt werden müssen.
Allerdings ermöglicht die "Tarifklausel", dass Tarifverträge abweichende Regelungen beinhalten können. Davon haben die Zeitarbeitsunternehmen reichlich Gebrauch gemacht: Mehr als 90 Prozent Tarifbindung kann wohl kein anderer Wirtschaftsbereich aufweisen. Die Einstiegstariflöhne für ungelernte Kräfte liegen in der Zeitarbeit mit 7,89 Euro im Westen und 7,01 Euro im Osten unter denen der Industriegewerkschaften.
Die Tarifparteien müssen neu verhandeln
Die Tarifklausel steht nun im Mittelpunkt, wenn am 22. Februar die Verhandlungen zwischen den Mitgliedern des Deutschen Gewerkschaftsbundes und den Zeitarbeitgeberverbänden BAP und IGZ über ein allgemeines Gleichbezahlungsmodell für die aktuell rund 900 000 Zeitarbeiter beginnen. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat den Tarifparteien schon eine Frist bis April gesetzt: Zeichnet sich bis dahin keine Lösung ab, will sie es auf dem Gesetzesweg regeln.
Die Zeitarbeitgeber wollen dies auf jeden Fall verhindern. "Wir sind eine eigenständige Branche und wollen das auch bleiben", sagt IGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Nach jahrelangem Widerstand zeigt sich die Branche jedoch kompromissbereit. "Bei der tariflichen Entlohnung gibt es eine offene Gerechtigkeitslücke im Bewusstsein der Menschen", räumt Stolz ein. Vorfälle wie die des mittlerweile insolventen Drogeriekonzerns Schlecker, der Mitarbeiter entlassen und in einer hauseigenen Zeitarbeitsfirma wiedereinstellen wollte, um so den Einzelhandelstarifvertrag zu unterlaufen, hatten von der Leyen schon einmal zum Eingreifen veranlasst, als sie per Gesetz den Drehtüreffekt verbieten ließ. Der Streit über Auslagerungen in konzerneigene Zeitarbeitsgesellschaften geht jedoch weiter, wie ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt, das der Lufthansa erlaubt, Flugbegleiterinnen auf Leihbasis einzustellen.
„Gleiche Bezahlung“ als Ziel – aber was heißt das?
Die Sondierungsgespräche deuten darauf hin, dass ein simples Streichen der Tarifklausel wohl niemand favorisiert. Zu groß scheint auch unter den Kritikern die Sorge, damit den Beschäftigungsmotor Zeitarbeit abzuwürgen. Doch bevor sich die Tarifparteien auf ein Modell einigen können, müssen sie eine gemeinsame Antwort auf die Frage finden: Was heißt eigentlich gleiche Bezahlung? "Die Diskussion krankt daran, dass der Begriff nicht eindeutig vom Gesetzgeber definiert ist", sagt IGZ-Vertreter Stolz.
Ist nur der Stundenlohn ausschlaggebend? Oder geht es auch um Prämien, die gerade in der Industrie einen gehörigen Unterschied machen? Und was ist mit Zuschüssen für eine betriebliche Altersvorsorge? Richtig kompliziert wird die Sache, wenn es an die Gleichbehandlung geht: Wie setzt man den Anspruch auf einen Kindergartenplatz des Stammarbeiters für den Zeitarbeitskollegen um?
„Welches Modell ist das Beste?
Dabei ist zumindest Gleichbezahlung kein neues Thema für die Branche, sondern häufig schon gängige Praxis. Die Autohersteller BMW oder Audi etwa haben den Einsatz von Zeitarbeitern längst in Haustarifen geregelt. Allerdings wurde die Gleichbezahlung häufig nicht offensiv kommuniziert, um die eigenen Branchentarifverträge nicht zu schwächen.
Und jedes Unternehmen handelt bislang mit der Verleihfirma seine eigene sogenannte Equal-Pay-Vorstellung aus. Der Flugzeughersteller Airbus ist für sein besonders komplexes Modell bekannt. Die Vielzahl von Tätigkeiten und Tarifverträgen im Konzern ist so groß, dass Personaldienstleister die Abrechnung für ihre Zeitarbeiter schon von Airbus erledigen lassen.
"Wir brauchen ein Modell, das einfach und transparent ist", fordert Dieter Traub deshalb mit Blick auf die Verhandlungen. Als Geschäftsführer von Orizon, mit rund 250 Millionen Euro Jahresumsatz einem der größten inländischen Anbieter am deutschen Zeitarbeitsmarkt, hat er schon einige Erfahrung mit dem Thema gesammelt. Entweder kam wie im Fall des Fleischwolfherstellers Kolbe der Wunsch dazu direkt vom Kunden.
In anderen Fällen trug der Wettbewerb um fähige Mitarbeiter zur Einsicht bei. "Ohne konkurrenzfähige Löhne ist in einigen Regionen einfach niemand mehr zu bekommen", sagt Traub. Bei der derzeit guten Lage am Arbeitsmarkt spiele der Tariflohn der Zeitarbeit ohnehin nur in den untersten Qualifikationsgruppen eine Rolle - wenn überhaupt. In weiten Teilen Baden-Württembergs bekomme man für 7,89 Euro keine ungelernten Helfer mehr. "Unter 9 Euro in der Stunde geht da nichts."
„Zeitarbeit wird teuer werden“
Von Branchenzuschlägen für Leihkräfte, wie sie die Chemie schon in ihrem Tarifvertrag verankert hat, hält er wenig. "Dann werden die Lohnschwankungen für den Mitarbeiter von Einsatz zu Einsatz noch größer." Sollte gar die Gleichbehandlung von Stamm- und Zeitarbeitern vorgeschrieben werden, sieht Traub das Geschäftsmodell der Branche in Gefahr. Denn durch die Bürokratie, die dafür nötig würde, verliere das Instrument seinen größten Vorteil: die Flexibilität für den Kunden.
Mehr Arbeit werde aber auch durch die Gleichbezahlung auf die Personaldienstleister zukommen, glaubt Traub. Vor allem in der IT-Abteilung werde er neue Mitarbeiter einstellen müssen. Die Konsequenz liege auf der Hand: "Zeitarbeit wird teurer werden."
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IM GESPRÄCH MIT DER OFFENBACH POST:
EQUAL PAY. FLUCH ODER SEGEN FÜR GERINGVERDIENER
Wilfried Scholl Geschäftsführender Gesellschafter von Scholl Personal Partner GmbH Rodgau - seit 13 Jahren am Markt – beinahe 200 Zeitarbeitskräfte im Einsatz bei Industrieunternehmen, Handwerksbetrieben und Dienstleistungsgesellschaften.
Herr Scholl, die Zeitarbeit scheint aus den negativen Schlagzeilen der Medien herauszukommen seit am 1. Januar 2012 eine gesetzliche Lohnuntergrenze durch die Regierung gezogen wurde, und sich die Branche für Equal Pay, das heißt „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ geöffnet hat.
Für manche Medien trifft das zu, andere beharren auf ihrem Feindbild „Zeitarbeit“, weil ihre Redakteure schlecht recherchieren oder blind für Veränderungen sind. In dieser Branche hat sich viel getan. Die Branche hat aber leider keine Lobby, wie eine meiner Kolleginnen in Ihrer Zeitung mit Recht bemängelt.
Herr Scholl, was halten Sie denn von Equal Pay?
Wenn damit gemeint ist „gleicher Lohn für gleiche Leistung“, kann ich mir eine entsprechende Regelung durch die Tarifpartner durchaus vorstellen. An dieser Regelung arbeiten derzeit die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften. Equal Pay wird Ende des Jahres spätestens Anfang 2013 kommen, davon bin ich überzeugt. Die Regierung macht Druck.
Ich halte es auch für ungerecht, wenn ein Zeitarbeiter bei gleicher Leistung monatelang 30% weniger Lohn erhält als sein Kollege von der Stammbelegschaft.
Wie könnte dann eine solche Regelung aussehen, Herr Scholl?
Vorstellbar für mich ist nach einer angemessenen Übergangszeit eine Stufenregelung. In den ersten 6 Monaten erhält der Zeitarbeiter seinen Lohn entsprechend der Lohnuntergrenze (Basislohn), in den folgenden 6 Monaten wird er über 2 Stufen auf das Tarifniveau seiner Kollegen gebracht. Eine solche Regelung müsste natürlich administrativ beherrschbar ausgearbeitet werden um Konflikte und unnötige Kosten zu vermeiden.
Brechen nun Goldene Zeiten für die Zeitarbeiter an?
Nein, eine Equal Pay – Regelung ist nur für un- oder angelernte Zeitarbeitskräfte von Bedeutung. Das sind 30% der Zeitarbeiter. 70% der Zeitarbeiter erhalten schon heute Equal Pay. Ingenieure, Techniker, Facharbeiter, Kaufmännische Kräfte, Mediziner werden nach ihren Qualifikationen und ihren Referenzen entlohnt. Für viele Facharbeiter, z.B. für Elektriker und Maler, bestehen Branchentarife, die auch in der Zeitarbeit Gültigkeit haben. Unsere Facharbeiter z.B. werden übertariflich bezahlt, erhalten Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Fahrgeld und häufig Leistungszulagen. Zusammengenommen liegen sie schon heute häufig über Equal Pay – das bleibt natürlich erhalten
Warum benötigt ausgerechnet eine Hilfskraft 12 Monate, um das Leistungsniveau einer vergleichbaren Hilfskraft in der Stammbelegschaft zu erreichen? Hier geht es doch um relativ einfache Tätigkeiten.
Einfach ist der fachliche Bereich. Wer bei IKEA zum Beispiel eine Küche einkaufen kann, lernt relativ schnell, wie im Lager kommissioniert wird. Wer ein Handy oder einen PC bedienen kann, lernt schnell, wie im Lager Daten erfasst werden. Hier liegt nicht das Problem. Das Problem liegt vor allem in der Motivation zur Arbeit, in der Zuverlässig- in der Genauigkeit, in der Disziplin, in der Teamfähigkeit, in der Lernbereitschaft. Hier gibt es Defizite, die einen häufig langen Integrationsprozess dieser Gruppe erforderlich machen. Gemeinsam mit unseren Kunden haben wir ein Einarbeitungstraining entwickelt, das vor allem diese Defizite beseitigt.
Nochmals zu Ihrem Vorschlag der Stufenregelung: Nach 12 Monaten Equal Pay. Die Mehrzahl der Zeitarbeiter wechselt nach 3 Monaten ihren Einsatzkunden, die erhält dann doch nie Equal Pay.
Das ist ein statistischer allgemeiner Wert, der keine differenzierte Aussage zulässt. Bei uns würden derzeit 70% der un- oder angelernten Mitarbeiter in den Genuss von Equal Pay kommen. Wenn unsere Kunden mitmachen.
Werden die Kunden mitmachen?
Das ist schwer zu sagen, Sicher ist eines: Im Niedriglohnsektor wird die Equal Pay Regelung Arbeitsplätze vernichten. Gerade Unqualifizierte, das sind 5% der Arbeitenden, also beinahe 900.000 Menschen. Sie werden es schwer haben den Sprung in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu schaffen. Arbeitgeber werden keine Jobs zur Verfügung stellen, die mehr kosten als sie einbringen. Rationalisierung und Automatisierung werden forciert, teilweise auch eine neue Welle der Auslagerung in Billiglohnländer. Equal Pay kann zum Segen und zum Fluch für „Niedriglöhner“ werden.
Sehen Sie, Herr Scholl, für Ihre Branche eher Vorteile oder eher Nachteile?
Ich sehe mehr Vorteile. Equal Pay bringt mehr Transparenz in den Markt und verhindert Dumping Preise und Dumping Löhne. Equal Pay belohnt Zeitarbeitsunternehmen, die anderes bieten als billige Arbeitskräfte für niedrigen Lohn und sorgt für ein Stückchen mehr Gerechtigkeit für den Einzelnen im Arbeitsmarkt. Darüber hinaus wird eine Marktbereinigung auf Seiten der Zeitarbeitsunternehmen stattfinden. Diejenigen, die am schnellen Euro mehr interessiert sind als an stabilen und fairen Geschäftspartnerschaften mit Kunden und Mitarbeitern, werden das Handtuch werfen.
Wird die zukünftige „Equal-Pay-Regelung“ nicht unterlaufen?
Ja, schon heute versuchen unseriöse Firmen sogar die Lohnuntergrenze auszuhebeln. Sie schließen Scheinwerkverträge. Aber Zollfahnder schieben dem einen Riegel vor, wie kürzlich bei Kaufland und Nettomarkt (s. OP vom 25.1.2012). Für diese Firmen könnte ein Bußgeld von 50.000 € anfallen und für das beteiligte Zeitarbeitsunternehmen droht Lizenzverlust und ebenfalls 50.000 € Bußgeld. Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt mehr.
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MISSBRAUCH DER ZEITARBEIT VERHINDERN, FAIRNESS SICHERN
Dr. Ursula von der Leyen, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Berlin
In: "Arbeit und Arbeitsrecht" – Juni 2011
„Wir hatten 2010 ein glänzendes Wachstum von 3,6%. Die Unternehmen haben hunderttausende neue Jobs geschaffen. Im 4. Quartal 2010 waren 41 Millionen Menschen in unserem Land in Arbeit – ein Rekordwert.
Die Zahlen stimmen. Dennoch glauben viele Menschen in Deutschland, dass etwas nicht stimmt. Zeitarbeit, befristete Beschäftigung und andere atypische Beschäftigungsverhältnisse haben zugenommen.
Unter dem Druck des globalen Wettbewerbs drohen sich am unteren Rand des Arbeitsmarkts unfaire Arbeitsbedingungen zu verfestigen.
Es sind insbesondere Vorfälle aus dem Bereich der Zeitarbeit gewesen, die diesen Eindruck verstärkt haben. Einige haben Schlupflöcher ausgenutzt, um die Beschäftigten systematisch
schlechterzustellen. Das ist weder der Sinn von Zeitarbeit, noch die Intention des Gesetzes. Wer seiner Belegschaft kündigt, um sie für die gleiche Arbeit zu schlechteren Löhnen als
Zeitarbeiter wieder zu beschäftigen, der kündigt den fairen Umgang miteinander auf. Das toleriert die Regierungskoalition nicht. Deshalb haben wir die Gesetzeslücke geschlossen.
Wir brauchen die Zeitarbeit. Sie kann gerade für Geringqualifizierte eine wichtige Alternative zur Arbeitslosigkeit sein. Zwei Drittel der Menschen, die bei einer Zeitarbeitsfirma
anfangen, waren vorher nicht beschäftigt. Jeder Dritte hat keinen Berufsabschluss. Sie haben als Zeitarbeitnehmerinnen und –arbeitnehmer volle Arbeitnehmerrechte und sind
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Auf der anderen Seite gibt die Zeitarbeit Unternehmen die Möglichkeit, ihren Personalbedarf flexibel zu decken.
Mit der Gesetzesänderung erhalten wir diese Flexibilität und schaffen zugleich die Voraussetzungen, um die Fairness in der Zeitarbeit zu sichern.
Seit dem 1. Mai 2011 steht unser Arbeitsmarkt für Arbeitnehmer aus acht neuen EU-Mitgliedstaaten vollständig offen. Sie sind willkommen. Wir erwarten keinen großen Ansturm.
Voraussichtlich werden vor allem junge Menschen aus dem fleißigen, gut ausgebildeten Mittelbau zu uns kommen. Sie können dazu beitragen, einen Teil unseres Fachkräftebedarfs
zu decken und unsere Wirtschaft weiter voranzubringen.
Wir wollen den Arbeitsmarkt aber nicht für ausländische Billiglöhne öffnen. Deshalb haben wir die rechtlichen Grundlagen für eine Lohnuntergrenze in der Zeitarbeit geschaffen,
die auf Vorschlag der Tarifpartner durch Rechtsverordnung festgelegt wird. Diese Lohnuntergrenze gilt für die Verleihzeit und für die verleihfreie Zeit. Sie gilt für Inländer und
für Ausländer. Ferner haben wir uns darauf verständigt, dass neben der Bundesagentur für Arbeit als Erlaubnis- und Kontrollbehörde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung
die Befugnis erhält, die Einhaltung der Lohnuntergrenze zu kontrollieren. Beide Behörden haben bisher gut zusammengearbeitet und werden das auch künftig tun.
Es ist nicht in Ordnung, wenn Menschen für die gleiche Leistung in demselben Betrieb dauerhaft ungleich bezahlt werden. Im Gesetzt steht deshalb auch: Es gilt Equal Pay, gleicher Lohn
für gleiche Arbeit von Zeitarbeitern und Stammbelegschaft, es sei denn, die Tarifparteien einigen sich auf eine abweichende Lösung und beachten dabei die neue Lohnuntergrenze.
In der Vergangenheit hat es einen unseligen Tarifparteienwettbewerb nach unten gegeben. Ein Gerichtsurteil hat hier eine Zäsur gesetzt.
Vorrang hat für uns weiterhin die Tarifautonomie. Erst wenn sie versagt, muss der Staat eingreifen. Deshalb erwarten wir, dass die Sozialpartner ihre Freiräume nutzen und sich mit
Augenmaß auf eine Annäherung an Equal Pay verständigen. Wenn sie innerhalb eines Jahres keine Tariflösung finden, dann werden wir eine Kommission einsetzen, die die Regel für
Equal Pay auslotet und dem Gesetzgeber einen Vorschlag macht. Die Tarifautonomie ist ein hohes, schützenswertes Gut. Es ist aber auch unsere gemeinsame Aufgabe sicherzustellen,
dass der Sozialstaat wirkt.
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IM GESPRÄCH MIT DEM STADTMAGAZIN RODGAU:
WILFRIED SCHOLL, GESCHÄFTSFÜHRER DER SCHOLL PERSONAL PARTNER GMBH, RODGAU
Das Unternehmen ist seit 1998 auf dem Markt. Beinahe 200 Mitarbeiter sind als Zeitarbeiter bei regionalen Industrieunternehmen, in Handwerksbetrieben oder in Verwaltungen im Einsatz.
Herr Scholl, Ihr Unternehmen nimmt für sich in Anspruch, faire Zeitarbeit zu praktizieren. Was ist darunter zu verstehen?
Mit Gründung unseres Unternehmens haben wir für unsere Geschäftsabläufe, aber auch für die Zusammenarbeit mit unseren „Mitarbeitern im Kundeneinsatz“ – so bezeichnen wir unsere Zeitarbeiter – Standards entwickelt, die wir leben und unsere Mitarbeiter erleben. Die Einhaltung dieser Standards wird vom TÜV jährlich überprüft und zertifiziert (TÜV-Siegel), sowie vom Landesarbeitsamt (Bundesagentur für Arbeit) kontrolliert.
Was sind das für Standards?
Wir geben unseren Mitarbeitern eine verlässliche Fairness-Garantie.
Das heißt: faire Bezahlung, faire Arbeitsbedingungen, faire soziale Absicherung, faires Miteinander. Faire Partnerschaft ist – nach unserer Überzeugung – Voraussetzung dafür, dass unsere Kunden mit den Leistungen unserer Mitarbeiter zufrieden sind.
Gibt es auch unfaire Zeitarbeit?
Ja, die gibt es leider. Es gibt Unternehmen, die Zeitarbeit missbrauchen und auf Kosten der Mitarbeiter Lohndumping betreiben. Ihnen ist der schnelle Euro wichtiger, als faire Partnerschaft. Schwarze Schafe gibt es auch in unserer Branche, das ist aber nicht zu tolerieren. Wer Verpflichtungen nicht einhält, wer gegen Gesetze verstößt und Mitarbeiter betrügt, gehört an den Pranger, damit ggf. die Staatsanwaltschaft oder die Bundesagentur für Arbeit eingreifen können.
Die Zeitarbeit allgemein steht aber am Pranger. Wie kommt dieses schlechte Image für diese Branche zustande?
Dafür gibt es zwei Gründe: Zeitarbeitgegner, vorwiegend linke Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre, haben regelrechte Kampagnen entwickelt, um der Bran-che zu schaden. Sie verallgemeinern Einzelfälle und vermarkten Horrorgeschichten über Medien nach dem Motto: „je schlechter die Nachricht, umso besser lässt sie sich verkaufen“.
Machtverteidigung einerseits, denn Zeitarbeiter sind nicht oder kaum zu organisieren, und Steigerung der Auflagen sind die Hauptgründe. Das so gezeichnete Bild hat mit der Realität wenig zu tun.
Was verdienen denn Ihre Zeitarbeiter?
Das ist pauschal nicht zu beantworten. 60% unserer Mitarbeiter haben eine ausgewiesene Qualifikation. Sie sind Ingenieure, IT-Techniker, Buchhalter, Fremdsprachenkorrespondenten oder Facharbeiter, wie Elektriker, Maler oder Installateure und verdienen mindestens genau so viel, wie das Stammpersonal unserer Kunden. Die Gewerkschaftliche Forderung: gleicher Lohn für gleiche Arbeit ist erfüllt, teilweise durch übertarifliche Leistungen sogar übererfüllt.
Die Entgeltgruppen sind in unserem Tarifvertrag, den wir mit dem deutschen Gewerkschaftsbund (DGB / IGZ) geschlossen haben, genau spezifiziert. Es gibt 9 Entgeltgruppen, nach denen wir einstellen und unsere Mitarbeiter überlassen und entlohnen.
Was ist mit den anderen 40% ?
40% unserer Mitarbeiter arbeiten als Helfer im gewerblichen Bereich. Sie arbeiten im Lager, bedienen Maschinen oder helfen in Handwerksbetrieben. Sie verrichten einfache, aber durchaus wichtige Tätigkeiten, die keine Ausbildung erforderlich machen. Sie werden von unseren Kunden und von uns – nach einem systematischen Einarbeitungsprogramm „on the job“ trainiert, bis ihr Leistungsniveau mit dem der Stammbelegschaft vergleichbar ist. Das kann bis zu 12 Monate dauern. In dieser Zeit erhalten sie 20 – 30% weniger Geld, als ihre Kollegen bei unseren Kunden für eine vergleichbare Tätigkeit. Helfer sind im Niedriglohnbereich angesiedelt, sowohl bei uns in der Zeitarbeit, als auch bei unseren Kunden. Hier werden 8,- bis 9,- Euro in der Stunde bezahlt.
Zu berücksichtigen dabei ist: eine Funktion, die mehr kostet, als sie erwirtschaftet, wird gestrichen. Aus diesem Grund sind viele Helferjobs gestrichen. Die Arbeitslosigkeit in diesem Bereich liegt mit 20% doppelt so hoch, wie im Durchschnitt.
Wir bemühen uns, aus einfachen Helfern qualifizierte Helfer zu entwickeln. Das ist nicht einfach. Es ist eine tägliche Herausforderung, dabei erfolgreich zu sein, vor allem auch, was Zuverlässigkeit und Motivation betrifft. Die eine Hälfte schafft es, die andere Hälfte gleitet leider zurück in den Status eines Hartz-4-Empfängers.
Das hört sich ja alles ganz gut an, trotzdem: ein Zeitarbeiter hat ja nur einen Zeitvertrag. Wenn er nicht mehr gebraucht wird, steht er wieder auf der Straße und ist arbeitslos – eine äußerst unsichere Situation für ihn.
Das ist eine irrige Annahme. Unsere Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag mit allen Rechten, wie jeder andere Mitarbeiter in anderen Branchen auch. Sie sind fest angestellt, nach einer Bewährungszeit unbefristet. Sie haben eine Garantie für eine 35-Stunden-Woche und auch bei Nichteinsatz erhalten sie 100% Lohn. Durch die Vielzahl von Branchen, die wir bedienen, haben sie zwar u.U. wechselnde Arbeitsstätten, aber eine weitreichende Beschäftigungsgarantie.
In der vergangenen Krise haben wir keinen Mitarbeiter aufgrund fehlender Arbeit entlassen müssen.
Die Methode „hire and fire“ entspricht nicht unserer Auffassung von fairer Partnerschaft!
Sie pflegen ein faires Miteinander, wie kann man sich das vorstellen?
Für unsere Führungskräfte, für unsere Kunden und deren Mitarbeiter gilt z.B. :
Behandle andere so, wie du gerne behandelt werden willst. Respekt und Wertschätzung sind für uns keine Worthülsen, sondern tägliches Geschehen. Wir sind für unsere Mitarbeiter da, wann immer sie uns brauchen. Offene Ohren, offene Türen und in Problemfällen nachhaltig wirkende Lösungen, können unsere Mitarbeiter beinahe rund um die Uhr erwarten.
Auf die Mitarbeiter, die wir zu „qualifizierten Helfern“ entwickelt haben, sind wir besonders stolz. Hier zeigt sich, dass unser Engagement in „Qualifizierung“ Früchte trägt, zumal beinahe 40% der von uns überlassenen Mitarbeiter von unseren Kunden übernommen werden.
Das ist einerseits bitter, zeigt aber andererseits erstens die hohe Akzeptanz unserer Leistung in der Auswahl und der Qualifizierung der Mitarbeiter und zweitens, dass Zeitarbeit ein Sprungbrett ist in den direkten Arbeitsmarkt.
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AMOKLAUF GEGEN ZEITARBEIT
Wie linke Gewerkschaftsfunktionäre eine Branche durch Falschmeldungen ins Abseits befördern wollen.
Zeitarbeit ist - seit geraumer Zeit- Feindbild vorwiegend linker Funktionäre aus Politik und Gewerkschaft.
Um dieses Feindbild zu schaffen scheuen sie sich nicht, falsche Zahlen in Umlauf zu bringen und Sachverhalte verzerrt darzustellen.
Folgende aktuelle Beispiele mögen dies belegen:
Zusammenfassend ist zu sagen: Das von linken Funktionären und von manchen Medien gezeichnete „Horrorbild Zeitarbeit“ hat mit der Realität wenig zu tun, Fakten sprechen eine andere Sprache. Die überwiegende Zahl der Zeitarbeitsunternehmen sind saubere mittelständische Unternehmen, sie praktizieren faire Zeitarbeit, das heißt:
Faire Bezahlung, faire Arbeitsplätze, faire soziale Absicherung und faires Miteinander.
Natürlich gibt es auch in dieser Branche „Schwarze Schafe“, Unternehmen, die Pflichten verletzen und gegen Gesetze verstoßen. Doch das sind die Ausnahmen. Über diese Ausnahmen sollte dann aber nicht nur „geschwafelt“ werden, sondern hier ist Handeln gefordert.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund sollte nicht von anonymen Opfern reden, sondern die Täter zur Anzeige bringen. Wer Mitarbeiter überlässt und einsetzt, die zum Beispiel nicht nach Tarif entlohnt werden, wird von jedem Staatsanwalt empfindlich bestraft. Zeitarbeitsfirmen verlieren ihre Lizenz und damit ihre Existenz, Einsatzfirmen zahlen empfindliche Bußgelder, die einen 5- stelligen Betrag erreichen können.
Illegale Beschäftigung ist kein Kavaliersdelikt. Wer nun glaubt, dass es eine Prozesslawine gegen unseriöse Zeitarbeitsfirmen gibt, der irrt. Anonyme Opfer zu beklagen scheint medienwirksamer als Täter zu jagen, die es dem Anschein nach gar nicht gibt - jedenfalls nicht in der Zeitarbeitsbranche.
Schlecker war kein Zeitarbeitsunternehmen!
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SCHOLL PERSONAL PARTNER ERNEUT MIT BESTNOTE NACH DIN EN ISO 9001 2000 ZERTIFIZIERT
Wie alljährlich konnte Scholl die Zertifizierung durch den TÜV auch in diesem Jahr wieder mit Bestnote bestehen.
„Das von uns kontinuierlich weiterentwickelte Qualitätsmanagementsystem entspricht heute beinahe zu 100% dem der Tagespraxis. Abgebildet sind in dem System die Prozesse, wie sie tatsächlich ablaufen“, so Wilfried Scholl, Geschäftsführer.
„Besondere Bedeutung gewinnt heute“, so Scholl weiter, „dass wir von Anfang an nicht nur die Arbeitsprozesse genau beschrieben haben sondern auch unseren Führungsanspruch: Faire Zeitarbeit zu bieten und zu gewährleisten.
In unserem Qualitätsmanagementsystem haben wir mit Bedacht den Terminus „Faire Zeitarbeit“ aufgenommen und mit Inhalten belegt. Faire Zeitarbeit ist für uns:
Damit unterscheiden wir uns erheblich von dem Bild, das heute von manchem Gewerkschaftsfunktionär und von den Medien gezeichnet wird, die Fehlverhalten mancher Unternehmen als Normverhalten darstellen und damit eine ganze Branche verteufeln.
Faire Zeitarbeit schafft einerseits den Unternehmen die notwendige Flexibilität um wettbewerbsfähig zu bleiben und andererseits den Mitarbeitern ein gutes, planbares Einkommen, soziale Absicherung und gesellschaftliche Akzeptanz: Sie sind Leistungsträger und keine Leistungsempfänger.
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BAG – URTEIL ENTLARVT LOHNDUMPING DURCH CHRISTLICHE GEWERKSCHAFTEN
Wie linke Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre durch Falschmeldungen ihre Konkurrenz diffamieren und der Zeitarbeitsbranche schaden.
Mit Falschmeldungen zu einem BAG- Urteil versuchen linke Funktionäre die Gunst der Stunde zu nutzen. Es gibt ein BAG-Urteil gegen eine Christliche Gewerkschaft, doch mit Lohndumping hat dieses Urteil wenig zu tun. Die Erfurter Arbeitsrichter hatten zu entscheiden, ob eine bestimmte Organisationsstruktur der Gewerkschaft tariffähig ist oder nicht.
Sie haben negativ für die Christlichen entschieden. Sie haben entschieden, dass die CGPZ keine Spitzenorganisation ist, die für die Tarifgemeinschaft Tarife abschließen darf sondern nur eine Einzelgewerkschaft ohne “Mächtigkeit“.
Das Verfahren zum Urteil lief 5 Jahre. Hunderte Juristen und Verbände sehen den Sachverhalt genau umgekehrt. 50% der Tarifverträge sind auf Basis der CGPZ abgeschlossen. Die Christlichen Gewerkschaften haben bereits im Januar 2010 vorausschauend ihre Organisationsstruktur der Struktur des DGB angepasst. Tarifpartner ist seither nicht mehr nur die CGPZ sondern alle Gewerkschaften der Christlichen Gewerkschaft.
Der Unterschied:
Auf den Urkunden befinden sich nicht nur eine Unterschrift sondern deren fünf. Das bedeutet, alle Tarifverträge, die nach dem 1.Januar 2010 abgeschlossen wurden, sind rechtswirksam. Die Inhalte, die mit dem AMP vereinbart wurden, sind identisch mit den Inhalten von BZA und IGZ, den anderen Arbeitgeberverbänden in der Zeitarbeitsbranche.
Beurteilt wurden vom BAG im Dezember 2010 Tarifverträge, die es bereits seit Januar 2010 nicht mehr gibt. Interessant ist dieses Urteil nur im Hinblick auf seine Gültigkeit. Ist das Urteil nur auf Gegenwart und Zukunft zu bewerten oder auch auf die Vergangenheit!
Juristen erwarten zur Beantwortung dieser Frage einen langen Prozess. AMP hat eine Anrufung des Verfassungsgerichtes nicht ausgeschlossen.
Die Bundesregierung will dieses Urteil ebenfalls intensiv prüfen. Das Verfahren wird die Steuerzahler noch viel Geld kosten.
Frage: Gibt es nichts Besseres zu tun, als jahrelang über Formalien zu streiten?
Unternehmen, Mitarbeiter und Gewerkschaften haben ein Recht darauf, in rechtssicheren Räumen zu arbeiten. Die Politik ist gefordert, diese Rechtssicherheit zu gewährleisten.
In der Arbeitsmarktpolitik hat sie diese Leistung noch nicht erbracht. Millionen Klagen gegen Bescheide der BA, wahrscheinlich Verfassungsklage gegen Hartz IV Berechnungen und voraussichtliche Einsprüche gegen das BAG Urteil. Rechtsunsicherheit ist nicht der Nährboden auf dem Wachstum gedeiht. Durchführungsverordnungen sollten so klar und eindeutig sein, dass nicht Juristen durch kreative Auslegungen ihre Taschen füllen, sondern die Marktteilnehmer konkret wissen, was wie und wann zu tun ist, und was zu unterlassen ist. Schlechte handwerkliche Arbeit kann auch gute Ideen zum Scheitern bringen.
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TARIFVERTRAGSPARTEIEN WERDEN VOM BUNDESARBEITSGERICHT IN DIE PFLICHT GENOMMEN
Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sollen einen gemeinsamen Antrag auf Festsetzung der Lohnuntergrenzen vorlegen.
Die Vorgabe ist zu loben, da dadurch französische Verhältnisse im deutschen Arbeitsmarkt verhindert werden (Erhöhung der Lohnuntergrenze als Wahlkampfschlager, wer am meisten bietet, erhält die meisten Stimmen).
Fraglich dabei ist jedoch, ob die DGB-Gewerkschaftsfunktionäre teilweise extreme Positionen aufgeben können und wollen. Sehen sie doch in den Christlichen Gewerkschaften vor allem eine Konkurrenz um die Machterhaltung.
Wer noch heute brüllt: Zeitarbeit ist Sklavenarbeit oder vom Lohndumping durch Christliche Gewerkschaften schwafelt (das war zu keinem Zeitpunkt objektiv richtig) wird es schwer haben, mit diesem Feindbild Lösungen zu erarbeiten, die sowohl der Wirtschaft als auch den Zeitarbeitnehmern Nutzen bieten.
Dabei liegen die Lösungen auf der Hand: Die Tarifverträge von AMP, BZA und IGZ, aus-gehandelt einerseits mit den DGB- Gewerkschaften, andererseits mit den Christlichen Gewerkschaften sind mindestens seit Januar 2010 inhaltlich nur marginal unterschiedlich.
Die Lohnuntergrenzen liegen in der Zeitarbeit seit über einem Jahr fest. Der Mindestlohn ist keine neue Errungenschaft der abgeschlossenen Verhandlungen sondern höchstens eine Bestätigung der praktizierten Realität.
Wer weniger als 7,79 € für einen Helfer (unterste Lohnstufe) als Zeitarbeitsunternehmen zahlt, macht sich strafbar. (Wer als Entleiher nicht überprüft, ob dieser Lohn auch bezahlt wird, macht sich übrigens auch strafbar).
Dieses gilt nicht erst vom 1.Mai an.
Es wird spannend zu beobachten sein, ob auch in diesen Verhandlungen die Vernunft rambohaftes Verhalten besiegen wird. Hoffen wir auf gute, schnelle Ergebnisse, die nicht Gewinner und Verlierer schaffen sondern nur Gewinner.
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WENIGER ZEITARBEITER AUF HARTZ IV ANGEWIESEN
FAZ Artikel Wirtschaft, 17. Februar 2011
Die DGB-Studie „Niedriglohn und Lohndumping im Verleihgewerbe“ sorgt weiter für Aufsehen. Arbeitgeber werfen dem Gewerkschaftsbund Propaganda und Fehlinformation vor. Der DGB gesteht „methodische Unschärfe“ ein.
Laut DGB-Bericht muss jeder achte Leiharbeiter mit Hartz IV aufstocken.
Zwischen den Tarifpartnern in der Zeitarbeitsbranche ist ein offener Streit ausgebrochen. Der Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (BZA) wirft dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vor, mit falschen Zahlen der Branche einen „massiven Imageschaden“ zufügen zu wollen. „Dem DGB geht es nicht um Wissenschaft oder solide Aufbereitung von Daten, sondern um Propaganda und Fehlinformation“, sagte BZA-Präsident Volker Enkerts dieser Zeitung.
Auslöser ist eine Studie mit dem Titel „Niedriglohn und Lohndumping im Verleihgewerbe“, die der DGB in der vergangenen Woche veröffentlichte und womit er für einiges Aufsehen sorgte. Darin heißt es unter anderem: „Mehr als jeder/jede achte Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerin verdient so wenig, dass die staatliche Fürsorge einspringen und auf das gesellschaftliche Existenzminimum anheben muss“. Die Aussage bezieht sich auf die Daten der Bundesagentur für Arbeit vom Juni 2010. Darin werden von mehr als 700.000 Zeitarbeitern rund 92.000 ausgewiesen, die zusätzlich Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezogen.
„Statistische Effekte“
Die DGB-Rückschlüsse hält der BZA für unseriös. Denn von den 92.000 Zeitarbeitern seien nur 80.000 einer Vollzeittätigkeit nachgegangen. Davon wurden in der Statistik wiederum 33.000 als „ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit“ ausgewiesen. Das sind laut Bundesagentur zum einen Personen, die etwa ihr Zeitarbeitsverhältnis beendet haben und danach Arbeitslosengeld II beziehen, vom ehemaligen Arbeitgeber aber noch nicht abgemeldet wurden. Zum anderen gehören dazu bisherige Leistungsempfänger, die eine neue Stelle angetreten, aber zum Zähltag in der Mitte des Monats noch kein Gehalt bezogen haben und nur deshalb vom Staat gestützt werden.
Auch wer zwar ein Arbeitsverhältnis hat, aber ausschließlich Transferleistungen wie Krankengeld oder Elterngeld bezieht, fällt in diese Kategorie. „Dieser statistische Effekt schreibt also der Zeitarbeit Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu, die dort gar nicht arbeiten oder sogar aus Hartz IV herausgeholt werden“ heißt es vom BZA. Dies habe der DGB jedoch nicht berücksichtigt. Nach BZA-Rechnung stockt demnach nicht jede achte, sondern nur jede 15. Vollzeitkraft in der Branche durch den Staat auf. Die Gründe dafür sind laut Enkerts nicht im Mechanismus der Zeitarbeit zu finden, sondern in den häufig einfachen und somit gering bezahlten Tätigkeiten der Zeitarbeit.
„Methodische Unschärfe“
DGB-Studienautor Wilhelm Adamy erkannte gegenüber dieser Zeitung eine „methodische Unschärfe“ an. Er wollte sich „nicht um ein paar Prozentpunkte streiten“. An der Tendenz ändere sich jedoch nichts, dass Leiharbeiter überdurchschnittlich oft auch Hartz-IV-Leistungen angewiesen seien. Er wehrte sich gegen den Vorwurf, mit falschen Zahlen die Bedürftigkeit dramatisiert zu haben.
Der BZA hat mit den Mitgliedsgewerkschaften des DGB einen Flächentarifvertrag vereinbart, der als Einstiegslöhne für un- und angelernte Kräfte im Westen 7,60 Euro je Stunde und 6,65 Euro im Osten vorsieht. In den laufenden Hartz-IVVerhandlungen fordert die Opposition, unterstützt von den Gewerkschaften, eine schärfere Regulierung der Branche. Neben einem Branchenmindestlohn steht auch der Grundsatz der Gleichbezahlung und Gleichbehandlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften zur Debatte. Viele Arbeitgeber sehen darin einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie. Ben Noteboom, der Vorstandsvorsitzende von Randstad sieht in diesem Fall mehrere tausend Arbeitsplätze in Deutschland in Gefahr. „Das unwürdige Gezerre auf dem Rücken von Hartz-IV-Empfängern muss ein Ende haben“, fordert Marcus Schulz, Geschäftsführer von USG People Germany. Etwa jede dritte neue Stelle kommt aus der Zeitarbeit. Die Branche dürfte 2011 erstmals die Marke von einer Million überwinden.
Text: F.A.Z.
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NICHT ALLES IST ELEND
Ein Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“
Leiharbeit ist das Feindbild der politischen Linken. Dabei hat sie Hundert-tausenden Arbeitslosen erst einmal geholfen.
Die schlimmste Schmuddelbranche des Landes ist derzeit nicht die Rüstungsindustrie, es ist nicht die Massentierhaltung, und ausnahmsweise ist auch die Bahn einmal nicht in den Schlagzeilen. Die Schlimmsten, das sind im Moment die Zeitarbeitsfirmen. Die, die ihren Profit damit machen, die Arbeitskraft von Menschen zu verleihen.
Dieses Gewerbe ist vielen von jeher suspekt. Im Zusammenhang mit Dumping-löhnen und Hartz IV ist es jetzt erst recht ins Gerede gekommen. Die SPD hat es zum Gegenstand des großen Feilschens um die Hilfen für Langzeitarbeitslosen gemacht. Es gehe um Gerechtigkeit, beteuern die Sozialdemokraten. Um gerechte Löhne für diejenigen, die sich in ebendieser Schmuddelbranche verdingen müssten. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit, lautet ihr Schlachtruf – und wer mag dem widersprechen?
Doch wenn es um Sozial- und Arbeitsmarktpolitik geht, ist es mit der Gerechtigkeit keine einfache Sache. Die Zeitarbeit ist ein Musterbeispiel dafür, wie gut gemeinte Forderungen gerade denen schaden können, denen sie helfen sollen.
Wer Erfahrung in der Zeitarbeit sammelt, findet später leichter Jobs
Glaubt man der SPD, der Linkspartei und Gewerkschaftern, sind vor allem Firmen wie Manpower, Randstad und viele kleine Verleihunternehmer für das Elend der Hartz IV – Empfänger verantwortlich.
Jeder achte Leiharbeiter, berichtete der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Anfang der Woche, brauche Hartz IV – Leistungen, weil sein Lohn nicht zum Leben reiche. Leiharbeiter bekämen im Schnitt 40 bis 50 Prozent weniger Gehalt als ihre fest angestellten Kollegen – und der Steuerzahler subventioniere diese Hungerlöhne noch über das Hartz IV – System. Was für ein Irrsinn! Möchte man ausrufen.
Doch das Horrorbild, das da gemalt wird, hat mit der Wirklichkeit wenig zu tun. Denn für die meisten Menschen ist die Zeitarbeit ein Weg, der aus der Abhängigkeit von staatlicher Hilfe herausführt und nicht hinein. Dies wird deutlich, wenn man sich die Zahlen etwas genauer anschaut. Tatsächlich bekommen viele Leiharbeiter weniger Geld als der Durchschnittsar-beitnehmer. Aber zum Durchschnitt gehören auch viele Ärzte oder Ingenieure, während in der Leihbranche eher Hilfsarbeiter tätig sind.
Wer den Unterschied zwischen ihren Löhnen beklagt, wie es der DGB tut, ver-gleicht Äpfel mit Birnen. Achtet man dagegen auf gleiche Berufe und Qualifikationen, schrumpft der Lohnabstand seriösen Berechnungen zufolge auf 15 bis maximal 20 Prozent. Das ist immer noch eine Menge, und man kann das als ungerecht beklagen.
Allerdings bieten die Zeitjobs Langzeitarbeitslosen und Geringqualifizierten eine Chance, überhaupt ins Erwerbsleben zurückzukehren. Auch das ist ein Beitrag zur Gerechtigkeit. Zwei Drittel derjenigen, die im vergangenen Jahr bei einer Zeitarbeitsfirma angefangen haben, waren vorher ohne Beschäftigung, jeder Fünfte war sogar langzeitarbeitslos oder hatte überhaupt noch nie gearbeitet. Wie viele von ihnen auf Dauer in der Zeitarbeit beschäftigt bleiben oder einen festen Arbeitsplatz bekommen, hängt immer von der Konjunktur ab. Untersuchungen über einen längeren Zeitraum zeigen aber:
Wer Berufserfahrung in der Zeitarbeit sammelt, findet auch später leichter einen Job. Das übersieht, wer nur auf den Lohn schaut, der nach vier Wochen überwiesen wird.
Dass unzureichende Löhne viele Leiharbeiter in Hartz IV gefangen halten, auch das ist nur eine Halbwahrheit. Denn die überwältigende Mehrheit der Menschen, die arbeiten und trotzdem auf staatliche Stütze angewiesen sind, hat keinen Vollzeitjob. Viele arbeiten nur ein paar Stunden in der Woche. Sie sind daher nicht bedürftig, weil ihr Tariflohn zu niedrig liegt, sondern einfach weil es ihnen an bezahlten Stunden mangelt.
Aus diesem Grund irrt auch, wer glaubt, ein Mindestlohn könne das Hartz IV – Problem lösen – das kann nur Arbeit.
Muss man deshalb alle Fairness bei den Löhnen fahren lassen, Hauptsache, es entstehen mehr Jobs? Nein. Aber viel wäre schon gewonnen, begriffen einige Politiker und ihre Wähler den Zwiespalt, in dem sie sich befinden. Man kann die Lohngerechtigkeit maximieren und für Zeitarbeiter equal pay vom ersten Tag for-dern. Aber dann minimiert man die Einstiegsmöglichkeiten für die wirklich Schwachen am Arbeitsmarkt. Gerechtigkeit bei der Versorgung geht selten mit Chancengerechtigkeit Hand in Hand.
Für die Zeitarbeit folgt daraus ein vorsichtiges Abwägen. Nicht hinzunehmen ist, wenn sie genutzt wird, um Stammpersonal zu ersetzen oder dessen Löhne zu drücken. Diesen Missbrauch gibt es in einzelnen Firmen und Branchen. Aber typisch für die deutsche Wirtschaft ist er nicht. Dazu ist die Zeitarbeitsbran-che trotz ihres rasanten Wachstums in den vergangenen Jahren eigentlich immer noch viel zu klein. 2010 entfielen auf sie gerade 1,6 Prozent aller geleisteten Arbeitsstunden.
Ein Mindestlohn für die Zeitarbeit ist richtig, um krasse Fälle niedriger Bezahlung auszuschließen. Und wo Leiharbeitnehmer eingesetzt werden, um auf Dauer die Arbeit der Stammbelegschaft zu übernehmen, dürfen sie selbstverständlich nicht schlechter bezahlt werden.
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EINE ARBEITSVERMITTLERIN PACKT AUS
Ein Bericht der Tageszeitung "WAZ"
Unsere Hartz-IV-Kundschaft ist ausgesprochen sperrig. Manche drücken sich, manche betrügen uns, manche sind echte Helden.
Hartz IV ist mein Beruf. Ich bin Arbeitsvermittlerin in einer Kleinstadt in Nordrhein-Westfalen. Zu mir kommen sie tagein, tagaus: Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben und Arbeit suchen. Oder zumindest so tun, damit ich ihnen nicht die Leistungen kürze. Meine Kunden sind sehr verschieden: Kranke, Ungelernte, Alleinerziehende, Drückeberger und Helden.
Nur einer Gruppe begegne ich kaum: der „Mittelschicht“.
Viele schaffen es schon wegen gesundheitlicher Probleme nicht zurück in den Beruf. Oder weil sie alkoholkrank sind. Diese Menschen sitzen vor mir mit einer kräftigen Fahne und behaupten steif und fest: „Ich hab kein Alkoholproblem“. Oft haben sie aber deshalb den Führerschein verloren. Dann kriegen sie nicht mal eine Zeitarbeitsstelle.
Sogar bei Ein-Euro-Jobs schickt der Chef solche Kandidaten wieder heim.
Gut läuft die Vermittlung bei Kunden, die eine Ausbildung haben. Das sind aber die wenigstens. Leider. Die meisten haben nie eine Lehre gemacht. Und wer eine hat, wünscht sich nicht unbedingt einen festen Job. Das musste ich bei vielen alleinerziehenden Frauen beobachten, die eine große Kundengruppe von mir sind. Ohne Ausbildung lohnt sich Erwerbstätigkeit kaum:
Die Löhne sind gering, sie müssen ihr Leben organisieren in einem Maß, das sie früher nicht kannten. Und ihr Stresspegel steigt, weil sie Kinderbetreuung und Berufstätigkeit unter einen Hut bringen müssen.
Ein Musterbeispiel ist eine Kundin, die nach der 8. Klasse die Hauptschule abgebrochen hat und keine Ausbildung hat. 2002 bekam sie ihr erstes Kind, dann noch eins. Jetzt lebt sie von Hartz IV, bekommt Kindergeld und geht vormittags schwarz putzen. Für die Zeit hat sie eine Kinderbetreuung. Warum sollte diese Frau richtig arbeiten? Das wäre ihr viel zu kompliziert.
Viele Alleinerziehende sind auch noch in engem Kontakt zu den Vätern. Manchmal bin ich mir sicher, dass eine Trennung vorgetäuscht ist, um mehr Geld zu bekommen. Bei einer jungen Frau wohnt der Vater auf der anderen Straßenseite. Er hat auch keine Arbeit. Aber die beiden schaffen es nicht, sich mit der Kinderbetreuung abzusprechen, damit wenigstens einer arbeiten kann.
Eine andere Frau erzählt mir stolz, ihr Sohn gehe jetzt aufs Gymnasium. Anders als die Gesamtschule hat das Gymnasium aber keine Nachmittagsbetreuung. Also kann die Frau nachmittags nicht arbeiten. Was soll ich tun, die Frau sagt, dass sie ihrem Kind keine Chance verbauen will.
Aber es gibt auch Erfolge, zumindest kleine.
Ein älterer Mann, Diplomkaufmann, war über 50, als seine Firma pleite ging. Er hatte es schwer, etwas zu finden, aber er wollte unbedingt arbeiten. Sogar eine Arbeit in einem Materiallager hat er angenommen. Wir haben am Anfang einen Lohnkostenzuschuss gezahlt. Da mussten wir viel Geld reinbuttern. Am Schluss aber hat ihn die Firma fest eingestellt – sogar wieder für eine bessere, kaufmännische Tätigkeit.
Ein anderer Mann, ein früherer Berufskraftfahrer, konnte seinen Job aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben. Er hat sich aber selbst einen Job als Küchenhilfe gesucht. Zwar bekommt er nur 150 Euro auf seine Hartz IV - Bezüge zusätzlich. Er sagt aber, für ihn sei es ein „Riesen-Fortschritt“, wieder regelmäßig arbeiten zu dürfen.
Solche Menschen sind meine „Helden der Wirklichkeit“: Leute, die für 6,50 Euro die Stunde zu vorindustriellen Bedingungen bei einer Zeitarbeitsfirma anfangen. Sie verdienen kaum mehr, als der Staat ihnen geben würde, aber dafür müssen sie hart arbeiten, etwa in einem Supermarkt morgens die Regale füllen. Doch selbst diese Jobs gibt es nicht für alle.
Ernüchternd ist für uns, dass es ganze Dynastien von Kunden gibt. „Alter Adel“ nennen wir die. Da leben zwei, drei Generationen von Sozialhilfe. Oft sind es Zuwanderer. Man muss nur einen ungewöhnlichen Nachnamen in den Computer eingeben, dann sieht man, wie viele von diesem Clan schon lange unsere Kunden sind. Oft bleiben sie es für immer.
Andere wollen arbeiten, aber keiner nimmt sie wegen ihrer Ausstrahlung. Ein Kunde zum Beispiel war früher Maler und Lackierer. Dann hat er unter Tage gearbeitet, bis seine Zeche dichtmachte. Er schulte zum Rettungssanitäter um. Aber in dem Bereich wollen sie lieber 25-Jährige als 48-Jährige. Damit war er schon schwer vermittelbar. Aber dazu kam er auch noch immer nur in Jogginghose. Darauf angesprochen sagte er, seine einzige Jeans sei in der Wäsche. Den Mann hab ich erst mal zu einem Coaching geschickt.
Manche Kunden zeigen schon beim Bewerben sehr wenig Einsatz. Neulich habe ich einen Arbeitgeber angerufen, bei dem sich eine Frau vorgestellt hatte. Er erzählte mir, sie sei schluffig angekommen und hätte nur gefragt: Haben Sie Arbeit? Was zahlt Ihr? So findet man nie einen Job.
Irgendwann merken wir aber, wer nicht arbeiten will. Täuschen können die Kunden uns nur eine Zeitlang. Eine Sekretärin haben wir erwischt. Die sollte sich bei einem Steuerberater bewerben. Als wir beim Arbeitgeber nachfragten, stellte sich heraus: Sie hatte gar keine vollständige Bewerbung hingeschickt, wie sie behauptete. Nur ein Schreiben, ohne alle Unterlagen. Bei der merkt jeder gleich: Die will nicht arbeiten. Jetzt wird sie erst mal gesperrt.
Kommentar:
Wir können diese Arbeitsvermittlerin verstehen.
Hochachtung dafür, dass sie noch „Helden“ sehen kann, bei allem Frust.
Widerspruch in zwei Punkten: für € 6,50 darf heute keiner mehr arbeiten. Die tarifliche Lohnuntergrenze liegt bei € 7,60 für einen Helfer ohne Ausbildung E1. Auch vorindustrielle Arbeitsplätze gibt es nicht mehr. Unsere Sicherheitsfachkraft würde einschreiten müssen.
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HETZKAMPAGNE GEGEN ZEITARBEITSBRANCHE
Wie linke Partei- und Gewerkschaftsfunktionäre die Wirtschaftsredaktion der Offenbach Post instrumentalisieren
Pressemitteilung Scholl Personal Partner, Rodgau
Marc Kuhn, Wirtschaftsredakteur, schreibt:
„Zeitarbeit in der Region am Pranger“. Die Gewerkschaften laufen Sturm gegen eine verstärkte Zunahme von Leiharbeit (er meint damit sicher Zeitarbeit).
Fakt ist: Zeitarbeit nimmt zu, weil immer mehr Unternehmen den Einsatz von Zeitarbeitskräften nutzen, um die Flexibilität ihres Unternehmens zu erhöhen. Flexibilität schafft ihnen Wettbewerbsvorteile und sichert die Beschäftigung Aller.
Zeitarbeit bietet auch Arbeitnehmern die Chance, aus der staatlichen Alimentation wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen. Zeitarbeit wird von ihnen genutzt als Brücke, um vom Status des Leistungsempfängers in den Status des Leistungsträgers zu gelangen.
Die Feststellung: „Zeitarbeit nimmt zu“, ist aber auch die einzige Information dieses Artikels, die der Wahrheit entspricht.
Es ist erschreckend festzustellen, wie tendenziös eine Berichterstattung sein kann, wenn sie auf Halbwahrheiten, mangelndem Sachverstand und politischer Ideologie aufgebaut ist.
Im Einzelnen sind folgende Passagen falsch oder fehlerhaft:
1.
Falsch ist die Unterstellung, Zeitarbeit sei ein prekäres (unsicheres) Beschäftigungsverhältnis.
Richtig ist: Zeitarbeiter haben einen festen, nach Bewährung unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie haben die gleichen Rechte, wie jeder andere Mitarbeiter in jeder anderen Branche auch (z.B. Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung auch in der einsatzfreien Zeit oder im Krankheitsfall Mindeststundenzahl). Zeitarbeiter haben eine weitgehende Beschäftigungsgarantie, weil sie in der Lage sind, ihre Fähigkeiten bei unterschiedlichen Kunden und unterschiedlichen Aufgabenstellungen einzusetzen.
2.
Falsch ist die Behauptung, dass die Tarifverträge mit den christlichen Gewerkschaften den Arbeitnehmer im Einkommen schlechter stellen, als die Tarifverträge mit den DGB-Gewerkschaften und dadurch zu Dumpinglöhnen führen.
Richtig ist, dass die Entgelttarife absolut vergleichbar sind, bis zur 2. Stelle nach dem Komma.
3.
Falsch ist die Aussage, dass Zeitarbeit Stammarbeitsplätze vernichtet.
Richtig ist: nur 3% der deutschen Unternehmen setzen Zeitarbeit ein, nur 0,3% nutzen Zeitarbeit intensiv (mehr als 20% der Belegschaft sind Zeitarbeiter), weniger als 2% aller Arbeitsverträge sind Zeitarbeitsverträge. Wo also ist das Heer der Zeitarbeiter, die den Anderen die Arbeit wegnehmen?
4.
Falsch ist die Aussage, dass Zeitarbeit keinen großen Klebeeffekt bewirkt (Übernahme durch den Kunden)
Richtig ist: 20% – 40% aller Zeitarbeiter wechseln zu ihren Kunden. Das sind jährlich 160.000 bis 320.000 Arbeitsverträge von Arbeitnehmern, die vorher arbeitslos waren (70%) oder langzeitarbeitslos (20%).
Ist das kein Erfolg?
5.
Falsch ist die Feststellung, dass Zeitarbeiter im Schnitt 40 – 50% weniger als die Stammbelegschaft verdient.
Richtig ist: Zeitarbeiter verdienen 40 – 50% weniger, als der Durchschnitt aller Beschäftigten in Deutschland. In diesem Durchschnitt sind aber die Gehälter von Bänkern, Ingenieuren, Ärzten, Technikern, Chemikern, EDV- Spezialisten, Architekten etc. enthalten, während der Anteil der Hilfsarbeiter in der Zeitarbeit bei 40% liegt. Wer Äpfel mit Birnen vergleicht, zeigt wenig Sachverstand. Vergleicht man gleiche Berufe mit gleicher Qualifikation, schrumpft der Lohnabstand auf 15 bis maximal 20%.
6.
Falsch ist es, aus der Anzahl von Aufstockern (Hartz IV) abzuleiten, dass die Branche Hungerlöhne zahlt, von denen Arbeitnehmer nicht leben können.
Richtig ist: Der Lohn richtet sich nach Ausbildung, Weiterbildung, Qualifizierung und Erfahrung. Im Entgelttarif sind 8 Lohngruppen exakt definiert, nach denen Zeitarbeiter entlohnt werden müssen.
Die Stundenlöhne gehen im gewerblichen Bereich von € 7,60 für einen Hilfsarbeiter bis zu € 19,- für einen Facharbeiter.
Da es unterschiedliche Berufsgruppen gibt, gibt es auch keinen durchschnittlichen Zeitarbeitslohn.
Seit 2008 gibt es in der Zeitarbeit eine verbindliche Lohnuntergrenze. Heute sind das € 7,60.
Seit 2008 fordert die Branche einen Mindestlohn, die Politik verhindert dieses – aus welchem Grund auch immer.
Auch ‚Equal Pay’ (gleicher Lohn für gleiche Arbeit) ist in der Branche kein Tabu-Thema. Berücksichtigt werden muss dabei allerdings die Leistungsfähigkeit. Wenn Equal Pay definiert wird als gleicher Lohn für gleiche Leistung, wird sich auch ein Kompromiss finden, wie das Leistungsvermögen zu definieren ist und damit zu entlohnen ist. (Einsatzzeit bis zum Erreichen des Equal-Pay-Status).
Bundesweit verdienen 10,5% aller vollzeitbeschäftigten Zeitarbeiter weniger als 1.000 Euro im Monat (brutto), so wird es in einer Studie erwähnt. Für die Betroffenen ist das bitter. Dieses Problem ist aber kein typisches Branchen-Problem, sondern ein Problem des gesamten Arbeitsmarktes. Ökonomen berichten: im vergangen Jahr ist die Zahl der Beschäftigten im untersten Einkommensbereich (weniger als 70% des mittleren Haushaltnettoeinkommens von 16.000 Euro im Jahr/Person), um mehr als ein Drittel gestiegen. Jeder vierte Deutsche (12,5%) gehören heute schon in diesen Bereich – mit steigender Tendenz. Eine Branchenlösung kann dieses Problem nicht beseitigen. Hier ist Politik gefordert, nicht aber Schuldzuweisung. Ob Mindestlöhne das Problem lösen kann, wird von Experten bezweifelt.
Zusammenfassung:
Der angesprochene Artikel ist schlecht recherchiert, tendenziös geschrieben und unausgewogen aufgebaut.
Er diskriminiert Unternehmer, die Zeitarbeitskräfte einsetzen, er diskriminiert Unternehmen, die Zeitarbeitskräfte entleihen und damit Arbeitsplätze schaffen.
Er bestätigt Vorurteile von Arbeitslosen und verbaut ihnen damit die Chance, die Brücke zu nutzen, um wieder Anschluss im Arbeitsmarkt zu finden.
Sicher ist auch das Modell „Zeitarbeit“ zu verbessern, Fehlentwicklungen sind zu korrigieren, Missbräuche sind strafrechtlich zu verfolgen. Nur mit Kampfrhetorik aus dem vorigen Jahrhundert ist das nicht machbar. Mit vielen Betriebsräten „vor Ort“ besteht eine – für alle Seiten nützliche, faire Partnerschaft. Warum funktioniert das nicht mit den Funktionären aus Partei und Gewerkschaft?
Geht es ihnen mehr um Macht als um die Menschen?
Warum lässt sich eine Wirtschaftsredaktion instrumentalisieren, warum hinterfragt sie nicht Sachverhalte, die sie nicht versteht, warum macht sie sich nicht „vor Ort“ schlau?
Eingeladen haben wir die Redakteure schon vielfach, gekommen ist bisher keiner.
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SCHOLL PERSONAL PARTNER BEGRÜßT DIE ENTSCHEIDUNG DER BUNDESREGIERUNG, DEN MISSBRAUCH VON ZEITARBEIT ZU VERHINDERN
Mit einer Gesetzesinitiative wird der Schlecker-Praxis (die auch in anderen Unternehmen praktiziert wird) ein Riegel vorgeschoben um den so genannten „Drehtüreneffekt“ zu verhindern
Zukünftig ist es verboten, Beschäftigte zu entlassen und diese dann als Zeitarbeiter - zu schlechteren Bedingungen – wieder einzustellen.
Es ist erstaunlich, dass erst ein Gesetz geschaffen werden musste, um derartige Machenschaften zu verhindern. Alt-Bundespräsident Köhler würde sagen: „Das macht man nicht“.
Zeitarbeit ist kein Instrument um bestehende Lohnstrukturen zu unterlaufen, sondern ein Instrument um die Flexibilität zu erhöhen und Auftragsspitzen zu bewältigen.
Der Lehrstuhl für Wirtschaft – und Sozialpsychologie in Erlangen hat in einer Studie ermittelt, dass nur 11% der untersuchten Betriebe (Mittelstand) Zeitarbeit einsetzen um Lohnstrukturen zu verändern, aber 87% um ihre Flexibilität zu erhöhen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber ein weiteres Schlupfloch zum Ausbeuten von Mitarbeitern schließen wird und zukünftig einen Mindestlohn in den Branchen einführt, in denen keine Tarife den Lohn bindend vorschreiben, wie es in der Zeitarbeitsbranche z.B. geschieht. DGB-Tarifverträge und CGB-Tarifverträge schreiben beinahe identisch vor, wer zu welchem Lohn und zu welchen Bedingungen zu beschäftigen ist. Werden diese Bedingungen nicht eingehalten, liegt eine Straftat vor. Verleiher und Entleiher können zur Rechenschaft gezogen werden (illegale Arbeitnehmerüberlassung).
Mindestlöhne haben natürlich nicht nur für deutsche Arbeitnehmer zu gelten, sondern auch für ausländische Arbeitnehmer, die mit ausländischen Tarifverträgen – im Zuge der Arbeitnehmerfreizügigkeit ab Mai 2011 – möglicherweise tarifliche Lohnstrukturen auszuhebeln versuchen.
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SCHOLL KUNDEN SICHER VOR NACHZAHLUNGEN
BAG Urteil tangiert Scholl Verträge nicht
Das Bundesarbeitsgericht bestätigte in letzter Instanz das Urteil des Berliner Landesarbeitsgerichtes zum Verbot der Christlichen Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen.
Begründung: Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalagenturen ist keine Spitzenorganisation, die in eigenem Namen Tarifverträge abschließen kann, sie erfüllt die hierfür erforderlichen tarifrechtlichen Voraussetzungen nicht.
(Anmerkung: Hier geht es um juristische Formalien im Organisationsbereich der Christlichen Gewerkschaft – eine peinliche Panne, aber wir leben in einem Rechtsstaat).
Scholl Personal Partner nutzt den AMP-Tarifvertrag. Dieser Vertrag wurde nicht mit der für tarifunfähig erklärten GZP geschlossen, sondern mit den relevanten Einzelgewerkschaften. Diese Konstruktion ist identisch mit der Konstruktion des DGB`s (mehrgliedrige Tarifverträge seit 1. Januar 2010)
Ansprüche von Mitarbeitern aus vorherigen Verträgen sind mit dem 31. März 2010 verjährt.
Ansprüche der Sozialversicherungsträger sind mit einer zwischenzeitlich erfolgten Betriebsprüfung ebenfalls verjährt.
Im übrigen ist das BAG-Urteil auf die Zukunft abgestellt, über die Vergangenheit wurde nicht geurteilt. Für Unternehmen, die nicht der AMP-Empfehlung gefolgt sind und alte Verträge verwenden, kann es eng werden.
Interessant wird sein, wie sich die Fusion von AMP und BZA auf die Gewerkschaften auswirkt. Sicher scheint zu sein: Die ungesunde Monopolstellung einer Gewerkschaft in einer Branche ist gebrochen. Von Gefälligkeitstarifen und Dumpinglöhnen kann auch nicht mehr geredet werden: DGB – Tarife und CGB – Tarife sind beinahe identisch. Für Mindestlohn treten beide Gewerkschaften und ihre Tarifpartner (BZA, AMP, IGZ) ein.
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MALOCHER ZWEITER KLASSE.
PHANTASIE UND REALITÄT. EINE GRUSELGESCHICHTE UND DIE FAKTENLAGE
(Rodgau) Von dem so genannten „Offenbacher Leiharbeiter“ haben wir schon viel gehört.
Manchmal heißt er Darmstädter Leiharbeiter, dann Kölner, dann Hamburger, dann Berliner Leiharbeiter. Die Leidensgeschichte aber ist immer gleich: Hungerlohn, Diskriminierung, Ausbeutung, kriminelle Unternehmer. Bernd M. – so nennt er sich – kommt viel rum in deutschen Landen und in deutschen Zeitungen.
Aber spielen wir einmal dieses Spiel mit, machen wie einen Faktencheck.
Wir gehen davon aus: Bernd M. will arbeiten. Er will und kann als KFZ-Mechaniker arbeiten. Zeugnisse und Referenzen sind einwandfrei.
Wir können ihn morgen einstellen. Als Zeitarbeiter erhält er einen festen, unbefristeten Arbeitsvertrag zu folgenden Bedingungen:
Phantasie? Nein. Realität. Die obigen Arbeitsbedingungen sind tariflich gesichert.
Egal ob über einen DGB-Vertrag oder über einen CGB-Vertrag: Das Ergebnis ist beinahe identisch.
Wer als Zeitarbeitsunternehmen tarifliche Vereinbarungen nicht einhält, bekommt es mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Verstösse sind keine Ordnungswidrigkeiten, sondern Straftatsbestand.
Also Bernd M.: Was hindert Sie daran, sich bei uns zu bewerben. Wir freuen uns auf Sie, unsere Kunden auch.
Wir würden uns auch freuen, wenn Herr Mattias Dahmer uns einmal besuchen kommt. Er könnte direkt vor Ort kennen lernen, wie Zeitarbeit wirklich läuft.
Natürlich gibt es schwarze Schafe wie in jeder Branche. Es sind aber nicht viele. Es gibt auch schwarze Schafe bei den Journalisten. Einige übernehmen politisch motivierte Meldungen, basteln eine Story drumherum und verkaufen alles als Tatsachenbericht ohne zu prüfen, ob der Inhalt auch tatsächlich der Realität entspricht.
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FDP GIBT DIE ABWEHR GEGEN DEN MINDESTLOHN AUF
Presseveröffentlichung, FAZ vom 25.11.2010
(enn) Berlin 24. November. Auf Druck der Union und der Arbeitgeber freundet sich die FDP mit der Idee eines Mindestlohn in der Zeitarbeit an. "Wir haben unserem Koalitionspartner einen neuen Vorschlag unterbreitet", .....
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Download des Original Artikels der FAZ vom 25.11.2010
SCHOLL PRÄSENTIERT EINE NEUE DIENSTLEISTUNG
DAS FACHARBEITERPORTAL OFFENBACH DIE "INTERNET JOBBÖRSE"
(Rodgau) Über 60% der Unternehmen haben generell oder zumindest teilweise Probleme, Fachkräfte zu finden.
Dazu sagt DIHK-Präsident Heinrich Driftmann:
Es fehlen nicht nur Ingenieure, Techniker und IT-Spezialisten, sondern auch Mechaniker, Schlosser, Dreher, Elektriker. Selbst gute Fachhelfer sind kaum noch zu finden.
Die Suche nach Fachkräften ist eine zeitintensive, kostenaufwendige und oft frustrierende Angelegenheit.
Personalsuche ist heute schon ein Wettlauf um die besten Köpfe und Hände, die der Arbeitsmarkt bietet – und das Angebot ist schwach, mit der Tendenz: es wird noch schwächer! Medien berichten täglich darüber.
Genau hier setzt die Dienstleistung von Scholl Personal Partner an.
Das Facharbeiterportal Offenbach ist einerseits eine auf die Zielgruppe „Facharbeiter“ fokussierte regionale Jobbörse, andererseits eine Dienstleistung, die alle Stationen eines professionellen Recruitung-Prozesses umfasst.
Kunden von Scholl Personal Partner Rodgau, mit denen eine strategische Partnerschaft besteht, können den gesamten Recruitung-Prozess auf Scholl verlagern, um so mehr Zeit zu gewinnen, das Kerngeschäft zu forcieren.
Die Dienstleistung: Facharbeiterportal Offenbach umfasst im Wesentlichen folgende Merkmale:
Stellt sich noch die Kostenfrage. Für strategische Kunden sind die Basisleistungen im Wesentlichen kostenfrei. Sie werden durch Vermittlungsgebühren oder Laufzeiten bei AÜG-Verträgen abgedeckt.
Für Kunden, die sporadisch die Scholl-Dienstleistungen in Anspruch nehmen, gelten Preise, die sich am Aufwand orientieren und über eine Preisliste transparent sind.
Bisher, so erklärte Scholl in einem Interview, haben wir ein solch aufwendiges Verfahren nur bei Führungskräften und Akademikern durchgeführt. Doch die Praxis zeigt: nur durch intensive Nutzung vorhandener Potentiale können wir die Fachkräfte finden und gewinnen, die wir brauchen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Den Wind können wir nicht beeinflussen (Bildungsdefizite der Vergangenheit), wir können aber die Segel richtig setzen!
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WER NICHT ERWIRTSCHAFTEN KANN, WAS SEIN ARBEITSPLATZ KOSTET, WIRD NIE EINE STELLE FINDEN.
(FAZ) Leserbrief von Horst Steinmetz zum Thema: Eigene Leistung
Wer nicht erwirtschaften kann, was sein Arbeitsplatz kostet, wird keine Stelle finden.
Endlich, ein Satz, auf den ich seit Jahren warte, am 21. August geschrieben von Henri Rossbach in der F.A.Z.
„Wer nicht erwirtschaften kann, was sein Arbeitsplatz kostet, wird keine Stelle finden.“ Mit dem Mindestlohn soll auf Kosten der Arbeitgeber die vom Staat zu verantwortende mangelhafte Bildung dieser Menschen kompensiert werden. Das kann nicht funktionieren. Lohn kann und darf nicht bewertet und gemessen werden an Bedürfnissen. Lohn kann nur und muss immer der Spiegel des Nutzens der eigenen Leistung sein. Die Zahl derer, die neben dem Arbeitslohn staatliche Hilfe brauchen, wird zunehmen, weil die Anforderungen an Bildung und Wissen durch den technischen Fortschritt kontinuierlich zunehmen.
Die einzige Chance zur Milderung des Anstiegs ist die Ausschöpfung des Bildungs- und Ausbildungspotentials eines jeden Kindes. Kinder aus bildungsfernen Schichten und Problemfamilien müssen bereits in den Kindergärten stärker gefördert werden, und zwar bis zum Ausgleich der Defizite. In Brennpunktschulen muss es auch Klassen mit 8 oder 10 Schülern geben können.
Das Geld, das wir heute nicht zusätzlich für die Bildung dieser Kinder ausgeben, werden wir dann nur zeitversetzt im günstigsten Fall für die Lohnaufstockung ausgeben müssen, aber auch zunehmend für die Erweiterung der Polizei und der Strafjustiz, für Gefängnisbau und deren Unterhalt.
Wer glaubt, Mindestlohn sei eine Lösung, der sollte nach Frankreich blicken, wo sich in unregelmäßigen Abständen die Wut und der Frust der Jugendlichen niederschlägt, die mit ihrem Bildungs- und Ausbildungsstand keine Arbeit mehr finden.
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DIE KRISE IST VORBEI – DIE PROBLEME BLEIBEN.
Es fehlen Fachkräfte, auch in Offenbach (WS)
Gerade der Mittelstand ist auf qualifiziertes Fachpersonal angewiesen. Verbände warnen seit Jahren vor gravierendem Personalmangel. Auch in Offenbach klagt jedes 3. Unternehmen darüber, dass Fachkräfte fehlen. Die Hitliste der fehlenden Fachkräfte führen in Deutschland handwerkliche Berufe, Ingenieure, Techniker und IT-Fachkräfte an, wie in der „Talent Shortage Survey“-Studie erkennbar ist.
„Wir spüren im täglichen Geschäft, dass die Anfrage von Unternehmen, die qualifizierte Mitarbeiter suchen, einerseits stetig zunimmt, das Angebot an Fachkräften andererseits aber stetig abnimmt“, klagt Wilfried Scholl. Arbeitsmarktexperten diagnostizieren: das wird für den Mittelstand in den nächsten Jahren ein ernstzunehmendes Problem. Die Gründe liegen auf der Hand: im Gegensatz zu großen Konzernen genießen Mittelständler, wie die meisten Handwerksunternehmen, trotz ihrer großen Leistungsfähigkeit unter Bewerbern lange nicht den hohen Bekanntheitsgrad, der notwendig ist, um eine ausreichende Auswahl an Bewerbern zu bekommen.
Hier können professionelle Personaldienstleister, wie Scholl Personal Partner, helfen.Das Facharbeiterportal (Jobbörse) spricht gezielt Facharbeiter an. Regional und -vernetzt mit anderen Jobbörsen- überregional. Sie erhöht die Anzahl der Bewerber und vereinfacht die Bewerbungen (online).Mit den Möglichkeiten Personalvermittlung und Zeitarbeit werden Alternativen geboten, in Unternehmen „hineinzuschnuppern“, ohne sich gleich zu binden.
Eine intensive Bewerber-Vorauswahl vermindert Kosten, spart Zeit und vermeidet Frustrationen. Als Personalentwickler können wir Ihnen auch helfen, Bewerber mit gestörten Leistungsbiographien zu integrieren, wenn entsprechendes Potential vorhanden ist.
Gezielte Bewerberansprache, deutschlandweit geschaltet, professionelles Rekruting, das sind Instrumente, die sich mittelständische Unternehmen häufig nicht leisten können. Sie haben damit einen Wettbewerbsnachteil bezüglich besserer Fachkräfte – das muss nicht sein
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ZEITARBEIT IST KEIN PREKÄRES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNIS, SONDERN EIN SICHERER ARBEITSPLATZ MIT ANGEMESSENEM LOHN. (WS)
Immer wieder behaupten Zeitarbeitsgegner, dass Zeitarbeiter in unsicheren Beschäftigungsverhältnissen zum Hungerlohn arbeiten müssen.
Das hat mit der Realität nichts zu tun. Diese Behauptungen werden von einigen Gewerkschaftlern und Politikern aus ideologischen Gründen immer wieder in die Öffentlichkeit posaunt, sie wollen nicht wahrhaben, dass sich die Arbeitswelt grundlegend geändert hat.
Für sie gilt das Kündigungsschutzrecht, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Urlaubsgesetz. Neben dem normalen Arbeitsrecht sind sie durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz besonders geschützt, hier sind unter anderem Arbeitsschutz, Arbeitssicherheits- und Gesundheitsvorsorge gesetzlich festgelegt.
Der Lohn von Zeitarbeitern ist tariflich geregelt, Unterschiede zwischen den Tarifverträgen (BZA, IGZ, AMP) bestehen kaum.
Der Einstiegslohn für einen „Niedriglöhner“, also einen Arbeitnehmer ohne fachliche Qualifikationen (häufig ohne Schulabschluss) liegt bei 7,60 EUR. Der Einstiegslohn für einen Maler bei 11,25 EUR, für einen Elektriker 9,60 EUR, für einen Fachwerker 12,90 EUR.
Es fragt sich, warum Zeitarbeitsgegner – trotz besserem Wissen – immer wieder versuchen, der Branche eine Negativ-Image zu geben. Es werden Verfehlungen einiger Unternehmen – die Ausnahmen darstellen – genutzt, um die Branche zu verteufeln. Eine Branche, die auch heute wieder, nach der Krise, als Jobmotor funktioniert und beinahe 800.000 Menschen sichere Arbeitsplätze mit gutem Lohn bietet.
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ZEITARBEIT SORGT FÜR SCHWUNG UND SORGT FÜR NEUE PERSPEKTIVEN
Flexible Beschäftigungsformen wie die Zeitarbeit haben vor allem zwischen 2006 bis 2008 signifikant zum Beschäftigungsaufbau in Deutschland beigetragen. Sie gilt als Indikatorbranche und zeichnet meist den Verlauf des Arbeitsmarktes vorweg. Aber auch in Zeiten der Krise erfüllt die Branche ihre wirtschaftliche und soziale Funktion: Sie ermöglicht den Unternehmen die nötige Flexibilität in der Personalwirtschaft. Gleichzeitig profitieren die Beschäftigten, da sie unabhängig vom Einsatz im Kundenbetrieb in einem festen Arbeitsverhältnis stehen.
In Deutschland gibt es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit rund 24.500 Zeitarbeitsunternehmen. Sie beschäftigen keineswegs nur ungelerntes Hilfspersonal. Vielmehr werden die meisten Zeitarbeiter heute in Dienstleistungsberufen eingesetzt. Erst an zweiter Stelle folgt das Hilfspersonal, dann kommen die Metall- und Elektroberufe, außerdem die technischen Berufe. Die Zeitarbeit gewinnt im Bereich der gut ausgebildeten Fachkräften rapide an Bedeutung. Wie die Entwicklung in den USA und einer Reihe von europäischen Nachbarstaaten zeigt, ist die Zeitarbeit gerade auch für hochqualifizierte Spezialisten und Akademiker interessant, die sich ganz bewusst nicht an ein bestimmtes Unternehmen binden wollen.
Chancen für jeden Außerdem stellt dieses Segment eine Beschäftigungsperspektive für Arbeitslose dar, auch für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer, Berufseinsteiger oder Berufsrückkehrer. Die Bundesagentur für Arbeit ermittelte, dass 62 % der neu abgeschlossenen Zeitarbeitsverhältnissen im ersten Halbjahr 2009 mit Personen geschlossen wurden, die direkt zuvor keine Beschäftigung ausübten oder sogar noch nie beschäftigt waren. Bei rund drei Viertel dieser Zeitarbeitnehmer lag die Beschäftigung maximal ein Jahr zurück.
Festes Arbeitsverhältnis möglich Ungefähr jeder achte aus der Nichterwerbstätigkeit kommende Beschäftigte war länger als ein Jahr ohne Beschäftigung und jeder neunte war zuvor noch gar nicht beschäftigt. Bei 38 % der im ersten Halbjahr 2009 neu eingegangenen Leiharbeitsverhältnisse schloss die Beschäftigung in der Zeitarbeit direkt an ein vorheriges Arbeitsverhältnis an. Ein Drittel dieser Beschäftigten war auch direkt zuvor schon in der Zeitarbeit tätig. Viele Zeitarbeitsunternehmen haben sich zu echten Personaldienstleistern entwickelt, die für ihre Kundenunternehmen qualifiziertes Personal akquirieren und bedarfsgerecht auf Zeit oder als Festangestellte zur Verfügung stellen.
1 Millionen Zeitarbeiter 2011 Arbeitsmarktexperten sind sich einig: Unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise der vergangenen Monate werden viele Unternehmen das Instrument Zeitarbeit zukünftig noch stärker nutzen als bisher, um im Personalbereich die notwendige Flexibilität sicherzustellen. Ein weiterer Grund sei der Fachkräftemangel, denn selbst in der Krise habe die Wirtschaft Fachkräfte über Zeitarbeit sehr stark nachgefragt
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SCHLECKER UND ZEITARBEIT (WS)
Zunächst: Schlecker hat nichts mit der Branche Zeitarbeit zu tun. Schlecker ist eine Drogeriekette und kein Zeitarbeitsunternehmen.
Der Fall hat zu tun mit unternehmerischer Verantwortung, hier mit Verantwortungslosigkeit, mit, aus meiner Sicht, systematischer Verantwortungslosigkeit, wie der neue Fall „Zeitkonten“ zeigt. Ex-Präsident Köhler würde sagen: das tut man nicht.
Herr Schlecker sollte schnellstens seine verantwortlichen Manager austauschen, die ihm das Problem eingebrockt haben. Oder ist Anton Schlecker selber das Problem?
Der Markt - und das ist das Positive an diesem Fall - der Markt hat schnell und konsequent reagiert.
- Verdi hat aufgedeckt
- Die Presse hat umfassend informiert
- Die Kunden meiden Schlecker (1.6 Millionen Haushalte gingen bisher verloren, 16% brach der Umsatz ein)
- Die Tarifparteien haben Tarifklauseln vereinbart, um „Schlecker-Praktiken“ zu verhindern.
Unverständlich und bedenklich allerdings ist es, wenn die IG-Metall Regeln für die Zeitarbeit fordert, um Schlecker-Praktiken zu verhindern.
Gegen aus meiner Sicht unredliche Unternehmen hilft nur: sich wehren, wie der Fall Schlecker zeigt. Weitere Regeln nutzen da gar nichts, sie werden ausgehebelt, wenn unseriöse Manager „am Werk“ sind.
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ZEITARBEIT VERNICHTET STAMMARBEITSPLÄTZE.
ZAHLEN BELEGEN: DAS STIMMT NICHT. DAS IST PANIKMACHEREI. (WS)
Das von der IG Metall seit Jahren unterstellte Massenphänomen der Verdrängung von Stammarbeitsplätzen durch Zeitarbeit ist nicht haltbar. Es kann angesichts der Fakten als Panikmacherei bezeichnet werden
- Weniger als 2% aller Beschäftigten sind Zeitarbeitnehmer
- Weniger als 3% der deutschen Unternehmen nutzen Zeitarbeit.
- 0,3% deutscher Unternehmen nutzen Zeitarbeit intensiv, sie beschäftigen mehr als 20% ihrer Belegschaft als Zeitarbeitskräfte.
Die Gewerkschaft kennt diese Zahlen. Sie wurden in ihrem Auftrag von der DG-nahen Hans-Böckler-Stiftung erhoben. Warum betreibt sie eine solche Panikmache?
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ZEITARBEITNEHMER HABEN EINE BESCHÄFTIGUNGSGARANTIE (WS)
Zeitarbeitunternehmer können zwar keine Arbeitsplatzgarantie vornehmen, wohl aber eine Beschäftigungsgarantie.
Von Zeitarbeitgegnern wird häufig behauptet, dass Zeitarbeitnehmer entlassen werden, wenn ein Kunde oder eine ganze Branche keine Aufträge mehr hat. Wer das behauptet, kennt die Branche nicht.
Zeitarbeitunternehmen sorgen dafür, dass sie weder von der Geschäftslage einzelner Kunden, noch einzelner Branchen abhängen. Sie haben viele Kunden in vielen Branchen, damit für ihre Mitarbeiter eine durchgehende Beschäftigung gesichert ist. Wenn ein Auftrag abgearbeitet ist, wartet der nächste Auftrag. Sollte zwischen den Aufträgen ein Beschäftigungsloch entstehen, kostet das den Unternehmer viel Geld, denn die Mitarbeiter müssen auch in einer beschäftigungsfreien Zeit voll bezahlt werden.
Die Beschäftigungsgarantie kann natürlich nur dann gegeben werden, wenn Kunde und Zeitarbeitunternehmen mit der Leistung des Mitarbeiters zufrieden ist.
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