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Auch in der Zeitarbeit sind Fachbegriffe, ...

teilweise aus dem englischen, eingeflossen, deren Bedeutung nur teilweise bekannt sind. In diesem Fachglossar wollen wir Ihnen die gebräuchlichsten Fachbegriffe in kurzen Worten erklären, damit Sie wissen, was gemeint ist.

Hier finden Sie eine Übersicht, die Erklärungen erhalten Sie per Klick.






ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG

  • Arbeitnehmerüberlassung ist das Überlassen, sprich Zur-Verfügung-Stellen von Arbeitnehmern eines Verleihers an einen Entleiher, damit dieser seinen zeitlich begrenzten Personalbedarf decken kann.

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ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSGESETZ (AÜG)

  • Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) enthält Schutzvorschriften für den Arbeitnehmer und regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen und den gesamten Ablauf der Zeitarbeit.

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ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSVERTRAG

  • Der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag ist die vertragliche Grundlage zwischen dem verleihenden Zeitarbeitsunternehmen und dem Kundenbetrieb. Er beruht auf den Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Der Überlassungsvertrag muss bei jeder Arbeitnehmerüberlassung geschlossen werden. Im juristischen Sinn handelt es sich dabei um einen Dienstvertrag.

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ARBEITSSCHUTZVORSCHRIFTEN

  • Zu den Arbeitsschutzvorschriften zählen staatliche Gesetze und Verordnungen und die von den Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften. Sie dienen der Arbeitssicherheit – sowohl sicherheitstechnischer als auch arbeitsmedizinischer Art – und dem Schutz der Arbeitnehmer. Beispiele: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Gefahrstoffverordnung und weitere.

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EINSATZ

  • Als Einsatz wird der Auftrag und die Arbeit bezeichnet, die ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb leisten soll. Da ein Auftrag (meist) zeitlich beschränkt ist, ist auch der Einsatz meist nur für einen begrenzten Zeitraum vorgesehen.

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ENTLEIHBETRIEB / ENTLEIHER

  • Entleihbetriebe sind die Firmen, die Zeitarbeitnehmer ausleihen. Oder umgekehrt ausgedrückt, sind es Firmen, an die die Zeitarbeitsfirma ihre Mitarbeiter überlässt. Der Entleiher schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Überlassungsvertrag, der die Einzelheiten und die Rahmenbedingungen der Arbeitnehmerüberlassung regelt. Der Entleiher bestimmt den Arbeitseinsatz des Zeitarbeiters und trägt in seinem Betrieb für diesen die Verantwortung. (siehe auch KUNDENBETRIEB)

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EQUAL PAYMENT

  • Mit Equal Payment wird die gleichwertige Bezahlung eines Zeitarbeitnehmers wie die der Stammbelegschaft im Entleihbetrieb bezeichnet. Grundsätzlich sieht das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine absolute Gleichbehandlung von Zeitarbeitnehmern nach Equal Payment (und auch Equal Treatment) vor, es sei denn, es wird ein Tarifvertrag für die Zeitarbeit angewandt.


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EQUAL TREATMENT

  • Der Begriff des Equal Treatment bezeichnet die Gleichbehandlung des Zeitarbeitnehmers in Bezug auf die Arbeitsbedingungen zu vergleichbar eingesetzten Stammmitarbeitern im Kundenunternehmen. Es geht über die Regelungen des Eual Pay noch hinaus und ist daher noch schwieriger umzusetzen.

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EXTERNE(S) PERSONAL / -MITARBEITER

  • Im Gegensatz zu den Mitarbeitern in der Verwaltung und den Geschäftsstellen des Zeitarbeitsunternehmens, dem internen Personal, werden die Zeitarbeitnehmer als externes Personal bezeichnet, denn auch sie sind beim Zeitarbeitsunternehmen fest eingestellt. Doch das externe Personal wird nicht beim Zeitarbeitsunternehmen selbst eingesetzt, sondern beim Kundenunternehmen.

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INTERNES PERSONAL

  • Als internes Personal werden Mitarbeiter bezeichnet, die in der Verwaltung und den Geschäftsstellen der Zeitarbeitsfirma arbeiten. Sie betreuen Kunden und externe Mitarbeiter.

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KUNDENBETRIEB / -FIRMA / -UNTERNEHMEN

  • Der Betrieb, bei dem der Zeitarbeitnehmer seinen Einsatz verrichtet, nennt man Kundenbetrieb. Dieser Kundenbetrieb ist der Vertragspartner des Zeitarbeitunternehmens, das wiederum den Zeitarbeitnehmer unter Vertrag hat.

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LEIHARBEIT

  • Ein nicht mehr zeitgemäßer Begriff für Zeitarbeit ist Leiharbeit. Im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) wird dieser Begriff jedoch weiterhin für die Zeitarbeit verwendet. Mittlerweile hat sich jedoch im allgemeinen Sprachgebrauch der Begriff Zeitarbeit durchgesetzt.

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MASTER VENDOR

  • Master Vendor ist eine Serviceleistung von Zeitarbeitsunternehmen. Wenn ein Kunde mehrere Zeitarbeitsunternehmen einsetzt, übernimmt der Master Vendor die Koordination. Er erstellt den Einsatzplan, er steuert und kontrolliert alle Zeitarbeitsfirmen im Unternehmen. Teilweise übernimmt er sogar die Abrechnung und das Inkasso. Um das durchführen zu können, befindet sich ein Büro oder mindestens ein ständiger Ansprechpartner des Zeitarbeitsunternehmens „vor Ort“.

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ON-SITE-MANAGEMENT

  • On-Site-Management ist eine Serviceleistung von Zeitarbeitsunternehmen. Von der Einsatzplanung bis zur Zeitenkontrolle übernimmt das Zeitarbeitsunternehmen alle Funktionen, die üblicherweise von einem Personalbüro wahrgenommen werden. Um das durchführen zu können, befindet sich ein Büro oder mindestens ein ständiger Ansprechpartner des Zeitarbeitsunternehmens „vor Ort“.

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OUTSOURCING

  • (Auslagerung) Für Unternehmen kann es vorteilhaft sein, bestimmte Tätigkeiten einem anderen Unternehmen zu übertragen. Dies geschieht auf Basis von Werkverträgen.
    Im Unterschied zur Zeitarbeit übernimmt dieses Unternehmen die volle Verantwortung für das erstellte „Werk“ (also für die Ergebnisse). In der Zeitarbeit wird nur die Verantwortung für das Personal übertragen (Qualifikation, Anzahl).

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PERSONALDIENSTLEISTUNG

  • Personaldienstleistung ist ein Oberbegriff für Dienstleistungen, wie Zeitarbeit, Outsourcing, On-Site-Management oder Personalvermittlung.

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PERSONALDISPONENT

  • Für die Kunden ist der Personaldisponent erster Ansprechpartner bei der Zeitarbeitsfirma. Als Mittler zwischen Kunde und Mitarbeitern koordiniert er sämtliche Anfragen, die jeweiligen Einsätze und Einstellungen von neuen Mitarbeitern.

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PERSONALVERMITTLUNG

  • Mit dem Fall des so genannten Vermittlungsmonopols der Bundesanstalt für Arbeit zum 01.08.1994 wurde die gewerbsmäßige, private Arbeitsvermittlung zugelassen. Seit dieser Zeit gehört die Dienstleistung Personalvermittlung ins Dienstleistungsspektrum fast aller Personaldienstleister. Gerade für Zeitarbeitsfirmen bietet es sich auch an Personal zu vermitteln, da sie ohnehin kontinuierlich neue Mitarbeiter rekrutieren müssen. Die privaten Personalvermittler stehen nicht in einem Konkurrenzverhältnis zu den Arbeitsagenturen. Ihre Dienstleistungen beruhen auf dem Auftrag eines Arbeitgebers, während die öffentlichen Arbeitsvermittler sich darum bemühen für Arbeitslose eine Stelle zu finden.

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QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM (QMS)

  • Personaldienstleistungsunternehmen, die besonderen Wert auf die Qualität ihrer Dienstleistung legen, haben sich nach DIN EN ISO 9001:2000 zertifizieren lassen. Das bedeutet:

    Alle relevanten Prozesse im Unternehmen sind hinsichtlich Ablauf, Zuständigkeit und Verantwortlichkeit definiert und dokumentiert.

    Alle relevanten Prozesse sind gemäß den Anforderungen der Kunden gestaltet.

    Alle Prozesse unterliegen einer ständigen Prozessüberwachung.

    Ergebnisse der Prozessüberwachung und Zielerreichung unterliegen der ständigen Managementbewertung mit dem Ziel der Prozessorientierung.

    Scholl Personal Partner ist seit 10 Jahren vom TÜV zertifiziert. Unser Ziel ist, durch das Qualitätsmanagementsystem die Qualität unserer Dienstleistung zu sichern und ständig zu verbessern.

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STAMMPERSONAL / -MITARBEITER / -BELEGSCHAFT

  • Im Gegensatz zu den Zeitarbeitnehmern werden die Mitarbeiter des Kundenbetriebs als Stammpersonal bezeichnet.

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ÜBERLASSUNGSVERTRAG

  • Siehe ARBEITNEHMERÜBERLASSUNGSVERTRAG

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VERLEIHER

  • Siehe ZEITARBEITSUNTERNEHMEN

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VERRECHNUNGSSATZ

  • Als Abrechnungsgrundlage für erbrachte Leistungen zwischen Entleiher und Verleiher gilt der vorher vereinbarte Verrechnungssatz. Dieser Verrechnungssatz ist vom Entleiher für jede vom Zeitarbeitnehmer geleistete Arbeitsstunde des Einsatzes an das Zeitarbeitsunternehmen zu zahlen.

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WERKVERTRAG

  • Beim Werkvertrag schuldet der Unternehmen dem Besteller die Herstellung eines Werkes, das heißt, die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges körperlicher oder nicht körperlicher Art. Gegenstand typischer Werkverträge sind Bauarbeiten, Reparaturarbeiten, handwerkliche Tätigkeiten (Möbelanfertigung, Installation, Tapezieren), Transportleistungen (beispielsweise Taxifahrt) oder die Erstellung von Gutachten und Plänen. Der Unternehmer ist dabei derjenige, der das Werk erstellt. Abzugrenzen ist der Werkvertrag insbesondere vom Dienstvertrag. Dabei ist beim Werkvertrag im Gegensatz zum Dienstvertrag ein bestimmter Erfolg geschuldet und nicht lediglich eine Tätigkeit.

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ZEITARBEIT

  • Als Zeitarbeit bezeichnet man die zeitlich begrenzte Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte durch ein Zeitarbeitsunternehmen. Es ist die legale Beschäftigung und Überlassung von Arbeitnehmern auf Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes unter Beachtung aller arbeits- und sozialrechtlicher Bestimmungen. Darüber hinaus versteht man unter Zeitarbeit die Durchführung zeitlich begrenzter Arbeitsleistungen in Kundenunternehmen.

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ZEITARBEITER / ZEITARBEITNEHMER

  • Ein Zeitarbeiter ist ein zum Zweck der Überlassung bei einer Zeitarbeitsfirma fest angestellter Mitarbeiter.

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ZEITARBEITSUNTERNEHMEN / -FIRMA

  • Ein Zeitarbeitsunternehmen überlässt gewerbsmäßig bei ihm fest angestellte Mitarbeiter für eine bestimmte Zeit an Kundenbetriebe. Auf der Grundlage des mit seinen externen Mitarbeitern geschlossenen Arbeitsvertrages übernimmt es damit die üblichen Arbeitgeberpflichten. Laut Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) brauchen Firmen, die eine gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland betreiben, eine entsprechende Erlaubnis.

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